Der Alte Bahnhof in Würselen: Historische Ansicht und historischer Aufkleber aus den 80ern
Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:
Der Rat der Stadt Würselen möge beschliessen, den kürzlich und jenseits einer öffentlichen Diskussion geschlossenen Jugendtreff im Alten Bahnhof in seiner Funktion als Jugendtreff umgehend wiederherzustellen.
Begründung: Eine Jugendbegegnungsstätte und Ort der Freizeitgestaltung und des finanzinteressenlos dargebotenen Angebots für Verweilen und Müßiggang jenseits von Schule und Vereinen existiert in Würselen Mitte nicht [mehr]. Diese zur Verfügung zu stellen ist eine essentielle Aufgabe unserer Stadtgesellschaft. Die kürzliche Schließung eines der letzten – in bescheidenen Ausmaßen – vorhandenen Angebote ist ein „Schlag ins Gesicht“ dieses berechtigten Anspruchs und eine Bankrotterklärung bezüglich des selbst verliehenen Titels „Stadt der Kinder“. Die Einrichtung sollte unter dem Gesichtspunkt des zu erwartenden Umbaus der Gesamtimmobilie dort „so lange wie möglich“ betrieben, dann in eine Übergangslösung überführt [z.B. Leerstandsnutzung eines Lokals an der Kaiserstraße] und nach dem Bahnhofsumbau wieder an den tradierten Ort zurückkehren. Hierzu möge man ggf. mit den SVs der Schulen [insbesondere der nahegelegenen Gesamtschule] in Kontakt treten und prüfen, ob dererseits ein Interesse besteht, den Alten Bahnhof als selbstverwalteten Jugendtreff /Jugendcafé zu betreiben. Gleichfalls sollte der am Orte vorhandene Spielplatz wieder in einen nutzbaren Zustand versetzt werden. Das Thema wird in den Arbeitskreis „Stadt der Kinder“ zur weiteren Planung gereicht. Dieser hat zukünftig wieder regelmäßig seine Arbeit aufzunehmen.
Kosten: Die Kosten der bisher dort engagierten Stelle könnten fortgeschrienen werden. Eine selbstverwaltete Variante könnte zudem nahezu kostenneutral funktionieren. Inventar ist vorhanden und liegt brach.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Viele.
Stv. Alfred Reuters, Stv. Nicole Ziegenhagen und Die PARTEI Fraktion
Würselen hat seit vielen Jahren eine/n Seniorenbeauftragten. Jetzt Partizipation weiter denken und leben!
26.09.2023 Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:
Der Rat der Stadt Würselen möge beschließen, die ehrenamtliche Stelle eines bzw. einer Kinder- und Jugend-Beauftragten nebst Stellvertretung einzurichten. Die Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates besetzt, in der laufenden Wahlperiode „so schnell wie möglich“ und durch eine Satzung näher beschrieben werden. Die Stelle wird von dem beschlossenen und noch zu realisierenden Kinder- und Jugendparlament besetzt und in die Gremien entsendet. Das maximale Alter beträgt bei Aufnahme der Tätigkeit 18 Jahre. Bis zur Installation des Parlaments wird diese Stelle „so schnell wie möglich“ unter den Bewerbern verlost oder in einer anderen geeigneten Form ermittelt.
Die beauftragte Person ist insbesondere Ansprechpartner:in der Kinder und Jugendlichen mit folgenden Funktionen:
Aufgreifen der Anliegen der Kinder und Jugendlichen und Vertretung gegenüber der Stadt;
Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger und aller in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine, Verbände und Organisationen;
Beratung und Unterstützung des Stadtrates, der Fachausschüsse und der Verwaltung in allen die Kinder und Jugendlichen betreffenden Fragen und Angelegenheiten;
Zusammenarbeit mit politischen Gremien und Fachgremien;
Zusammenarbeit mit den Trägern von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Damit wirkt der:die Beauftragte für Kinder und Jugendliche insbesondere bei der kommunalen Wohnungsplanung und deren Realisierung mit, bei der Ortgestaltung, bei der Schaffung für Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche und der Planung und Gestaltung künftiger Einrichtungen dieser Zielgruppe mit.
Die beauftragte Person ist Ansprechpartner bei Fragen – der Ausgestaltung der Art und Weise, wie Schule in unserer Stadt organisiert wird – des Wohnens im jugendlichen Alter – der Betreuung – des öffentlichen Personennahverkehrs – der persönlichen Sicherheit – der persönlichen Versorgung – zum kinder- und jugendgerechten Bauen und der Gestaltung des öffentlichen Raums – sowie für Hilfen im Umgang mit Behörden.
Die beauftragte Person wird beratendes Mitglied im Ausschuss für Sport und Kultur, im Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung, im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität, im Ausschuss für Technik, Bauen, Digitalisierung und Innovation, im Jugendhilfeausschuss und Bildungsausschuss.
Zur Regelung künftiger Wahlen von Kinder- und Jugendbeauftragten und zur Definition der Aufgaben dieses Ehrenamts für die aktuell zu wählenden Kinder- und Jugendbeauftragten wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung eine Satzung erarbeitet, die zunächst dem Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung in dessen nächster Sitzung zur Beratung vorgelegt wird.
Begründung:
Zur Förderung der Vielfalt und zur Schaffung neuer Beteiligungslandschaften in der Stadt Würselen setzte sich Die PARTEI Fraktion für die Bildung eines Würselener Jugendparlaments, eines Jugendrates bzw. eines Jugendbeirates ein. Diese zu installieren wurde beschlossen. Die Einsetzung eines:r Beauftragten für Kinder und Jugendliche ist hieraus die logische Konsequenz. Sie [die Stelle] erfüllt die Funktion eines Bindeglieds zwischen dem Kinder- und Jugendparlament und den politischen Entscheidungsmechanismen in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Würselen.
Der Rat der Stadt Würselen hat am 14.12.2010 beschlossen, die Funktion einer/s ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten und deren/dessen Stellvertreters/in zu besetzen. In unserem Antrag wurde der Beschluss bzw. der damalige Antrag zur Einrichtung des Seniorenbeauftragten bewusst gespiegelt und in der Formulierung angepasst. Kindern und Jugendlichen die gleichen Partizipationsmöglichkeiten zu geben ist hier konsequent und längst überfällig.
Weitere begründende Aspekte:
UN-Kinderrechtskonvention
Die Bundesrepublik Deutschland gehört seit dem Jahr 1992 zu den Unterzeichnern der UN-Kinderrechtskonvention und hat sich damit dazu entschieden, diese in nationales Recht zu übersetzen. In Artikel 12 Absatz 1 schreibt die Konvention das Recht auf die Partizipation junger Menschen unter 18 Jahren am politischen Dialog folgendermaßen fest:
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Nationales Recht
Die Basis für die Beteiligung aller Menschen und damit auch Jugendlicher am politischen Dialog bilden im deutschen Grundgesetz das Petitionsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5, 17). Im Besonderen wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilfegesetz in den Paragraphen 8 und 11 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) festgehalten. Als Bundesgesetz bildet dieses den Rahmen für die Gesetzgebung der Länder:
§ 8
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. […]
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
§ 11
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Auch in der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist rechtlich die Schaffung einer eigenen Interessenvertretung zur Wahrnehmung spezifischer Interessen Jugendlicher abgesichert. Der entsprechende Paragraph lautet:
§ 27a Interessenvertretungen, Beauftragte
Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.
Jugendstrategie der Bundesregierung
Im Jahr 2019 hat unsere Bundesregierung die interministerielle Jugendstrategie „In gemeinsamer Verantwortung – Politik für, mit und von Jugend“ beschlossen. Die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung soll zum Ziel haben, die junge Generation an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, und allen jungen Menschen bestmögliche Bedingungen zu bieten, die Herausforderungen der Lebensphase Jugend zu meistern. Für die Umsetzung der Jugendstrategie hat die Bundesregierung konkrete Handlungsbedarfe ermittelt, unter anderem für die Themen Demokratie und politische Bildung:
„Demokratie braucht engagierte Demokratinnen und Demokraten und muss von jeder Generation neu gelernt werden. Angesichts zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen wie zunehmendem Extremismus und Populismus, insbesondere Rechtspopulismus, der damit zusammenhängenden Verschärfung des politischen Diskurses und der Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie einer auch bei jungen Menschen ausgeprägten Skepsis gegenüber politischen Institutionen und Prozessen kommt der politischen Bildung eine enorme Bedeutung zu. Es geht darum, junge Menschen für die Demokratie zu gewinnen, ihr demokratisches Bewusstsein zu stärken, sie zur demokratischen Teilhabe und zum Einsatz für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu befähigen sowie menschenverachtenden und antidemokratischen Tendenzen präventiv zu begegnen.[…]“
„Handlungsbedarfe
>Politik und Verwaltung sind für jugendpolitische Belange zu sensibilisieren
[…]
> Politische Jugendbeteiligung und jugendgerechte Beteiligungsformate sollen gestärkt werden, um möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene für eine aktive gesellschaftspolitische Teilhabe am demokratischen Zusammenleben zu begeistern und zu befähigen.
Schlussfolgerung Aus den o.g. abstrakten Rechtstexten lässt sich ein konkreter Handlungsbedarf für die Stadt Würselen ableiten:
Jugendliche ab 12 Jahren sind in der Regel fähig, sich eine Meinung zu Themen zu bilden, die sie in ihrem Alltag in besonderer Weise berühren. Daher steht ihnen gemäß des o.g. Artikels der Kinderrechtskonvention, des Grundgesetzes und der Paragraphen 8 und 11 des SGB VIII das Recht auf Gehör und auf Partizipation zu.
Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“
Das Projekt Stadt der Kinder, das nunmehr seit über 20 Jahren offizielles Leitbild der Stadt Würselen ist, würde enorm von einer stärkeren Beteiligung der Jugendlichen profitieren. Jugendliche lernen die grundlegenden Entscheidungswege einer Kommune kennen und können auch erstmalig selbst politische Entscheidungen mit beraten.
Finanzielle Auswirkungen
Das Budget für die Stelle soll wenigstens 2400 Euro p.a. betragen.
Die Finanzierung soll über den städtischen Haushalt gesichert werden.
Stv. Alfred Reuters, Stv. Nicole Ziegenhagen und Die PARTEI Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtkämmerer, sehr geehrte RatskollegInnen, verehrte BürgerInnen, nichtwahlberechtigte Zugezogene, MigrantInnen, Geflüchtete und Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, liebe Journaille,
wir beraten hier und heute – hoffentlich final – den Haushaltsentwurf für 2023/2024. Zum ersten Mal ersetzt eine scheinbar gewichtslose Datei den zuvor aus einem nur mit der Sackkarre handhabbaren Papierstapel. Wir bewegten uns also mit dem Cursor durch das Dickicht der Zahlen statt mit der angefeuchteten Fingerspitze durchs Papierne und suchten nach den finanziellen Fundamenten für uns wichtig scheinende Projekte und Aufgaben. Aus dem Zahlenbrei ein schmackhaftes Mahl zu zaubern oder ein schlüssiges Alternativkonglomerat anzubieten liegt außerhalb unserer und speziell meiner Grundrechenartenbegabungen und unterbleibt auch in der Folge. Insofern also Poesie statt Rechenschieberei.
Was bleibt und was wird nun werden?
Lassen sie mich mit Jupp Schmitz ausrufen: „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?!“ – oder besser: Hätten wir schneller gedacht und schneller entschieden, dann wäre dem Stadtsäckelhalter und den Einzahlenden so manche aus Inflation und Zinsinfarkt erwachsende und eskalierende Ausgabe erspart geblieben. Wir müssen – und das sind nur die fettesten Brocken – drei bis 4 Schulen neu bauen, erweitern oder ertüchtigen. Hier hing und hängt es teils an Detailfragen und Diskussionen um mögliche oder vorgeschobene Alternativen. Angefangenes lief viel zu oft aus dem Ruder und steht bestenfalls halbfertig da. Da will sich manch eine oder einer den Schopf raufen oder die Glatze kratzen und rufen: Fangt endlich an, sonst wird das nix mehr!
Wir bauen ein komplett neues Gewerbegebiet für primär luftfahrtaffines Klientel um eine verlängerte und virtuos verschwenkte Start- und Landebahn. Neue Stadtviertel werden gebastelt. Für vieles haben wir sehr schöne und wohlklingende Namen erdacht: Wer parkt sein Automobil nicht lieber im Mobility-Hub als in einem schnöden Parkhaus?! Aus Vierteln werden Quartiere. Aus Streuselbrötchen delikates Konfekt.
Wir hatten uns noch so viel mehr vorgenommen. Was wird aus Broichweiden-Mitte, aus Bardenberg? Was wird aus dem Alten Bahnhof? Was aus dem Alten Rathaus? Was wird aus dem Ausbau dringend benötigter Freiräume für Kinder und Jugendliche?
Wir dachten noch vor Kurzem, wir lebten in einer Welt der unendlichen finanziellen Ressourcen. Geld gab’s für Nix bei den Banken. Oder Projekte via ÖPP. Deshalb lieber gleich eine Vierfachhalle als die geplante Mickerlösung! Abrriss und Neubau statt Erhalt! Und die Ratssessel mit Kaninchenfell verbrämter Lordosenstütze und Einnickverstellung. Herrlich!
Dann kam der Russe und wir standen vor dem Scherbenhaufen der Vision des unendlichen Wohlstandes. Naja, da war die Sache mit dem Zehohzwei, aber ein paar Blühstreifen und Dachbegrünungen würden uns schon vor dem drohenden Klimainferno bewahren. Aber sonst ging’s uns gut. Und wir hatten immer reichlich Ausnahmefällgenehmigungen auf den Tagesordnungen. Und Versiegelungen. Und …
Die Zahl der Münzen ist endlich und wir stehen zukünftig vor der wichtigen Frage, wie wir die verbliebenen Mittel sinnvoll und allgemeinförderlich investieren wollen und können. Wir stehen heute hinter einer baldestmöglichen Erhöhung der Grundsteuern um die Stadt vor dem Kollaps zu bewahren und die bereits erwähnten Projekte vollenden zu können. Wir werden dem Haushaltsentwurf deshalb zustimmen. Punkt. Lassen Sie uns aber die Einsicht der zu erwartenden eigenen finanziellen Beschränkung als Ansporn nehmen, zukünftig wieder verstärkt auf wesentliche Tugenden der Allgemeinwohlverfeinerung durch bürgerliches Engagement, geschickte Improvisation und intelligente Konversion zu bauen. Finden wir wieder zur Besinnung auf die möglichen Freuden und Beglückungen durch finanzinteresselose Formen des Müßiggangs und des Lebens in geringinvasivem Einklang mit den Nächsten und der Restnatur in dieser unserer Stadt.
PARTEI-Tag in Würselen im Carpe Diem. Dankeschön an alle, die da waren! Besonders an Patrick für die Lokalität und Bewirtung und an Tobias Molitor für die souveräne Veranstaltungsleitung! Gewählt wurden: Alfred Reuters 1. VorsitzendX, Iska Zander 2. VorsitzendX, Anja Winkler-Johach KassierXGlückauf! Prost!
Die PARTEI hat gewählt.Auf dem gestrigen StädteRegionsPARTEItag wurden sowohl die Vorstände des StädteRegionsverbands (SV) StädteRegion Aachen und des Kreisverbands (KV) Aachen, als auch die Vertrauenspersonen (liebevoll Printen genannt) gewählt.Wir beglückwünschen:für den SV unseren GenossX Olaf (Vorsitz), Alfred (Stellv. Vorsitz) und Xenia (Schatzmeisterin),für den KV unseren GenossX Tobias (Vorsitz), Jannik (Stellv. Vorsitz) und erneut Xenia (Schatzmeisterin),für die Printen Elke und Ralle.Es war dabei nicht nur der schönste und beste PARTEItag den die StädteRegion Aachen in diesem Jahr gesehen hat, sondern auch noch einer der kürzesten aller Zeiten. In gerademal 42 Minuten war die Versammlung erledigt. Das ist Turbopolitik!
Beispiel: Leerstand mitten in Würselen mit Geschichte: „Das braune Haus“ in der unteren Neuhauser Straße [obwohl neuzeitlich irgendwann einmal weiß verklinkert] steht seit Jahren leer und verfällt.
Die PARTEI Fraktion beantragt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.
2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist. Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.
3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.
4. Zu prüfen, inwieweit eine aus den Leerständen resultierende Verwahrlosung und Baufälligkeit der Gebäude eine direkte Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben des Umfeldes besteht.
5. Zu prüfen, ob solche Leerstände als Wohnstätten für Kriegsgeflohene dienen können.
(1) Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist. Liegen der zuständigen Stelle Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Satz 1 vor, so trifft sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen. Besteht aufgrund der Sachverhaltsermittlung nach Satz 2 hinreichender Anlass für die Annahme, dass die Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Gebrauchs zu Wohnzwecken bauseitig begründet ist, so hat der Verfügungsberechtigte auf Verlangen der zuständigen Stelle die weitere notwendige Sachaufklärung durchzuführen. Die Kosten der nach Satz 3 angeordneten Maßnahmen trägt der Verfügungsberechtigte. Bestätigt sich die Annahme nach Satz 3 nicht, so sind dem Verfügungsberechtigten die Kosten zu erstatten. Sind entgegen der Verpflichtung nach Satz 1 notwendige Arbeiten am Wohnraum unterblieben, so hat der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten auf Anordnung der zuständigen Stelle nachzuholen. Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung besteht und ihre Vornahme verhältnismäßig ist. Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf dem Erbbaurecht am Grundstück.
(2) Der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nur mit schriftlicher oder elektronischer Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Genehmigung erfordert regelmäßig einen Förderausgleich angemessener Art und Weise. Beruht ein ungenehmigter Leerstand auf einem Handeln, Dulden oder Unterlassen des Verfügungsberechtigten, so hat er den Wohnraum auf Verlangen der zuständigen Stelle einer wohnungssuchenden Person gemäß § 17 zum Gebrauch zu überlassen.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. entgegen §§ 16 Absatz 4, 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder 21 Absatz 6 Satz 1 oder 2 seiner Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,
5. seinen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 6 nicht nachkommt,
6. Wohnraum entgegen § 21 Absatz 2 leer stehen lässt,
7. entgegen § 21 Absatz 3 Wohnraum anderen als Wohnzwecken zuführt oder entsprechend baulich ändert oder trotz Aufforderung die Eignung des Wohnraums für Wohnzwecke nicht wiederherstellt oder ihn nicht gemäß § 17 Absatz 2 oder 3 zum Gebrauch überlässt,
9. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 der zuständigen Stelle Einsicht in seine Unterlagen nicht gewährt oder die Besichtigung verwehrt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 9 mit einem Bußgeld bis zu 4 000 Euro je Wohnung, der Nummer 3, 4 und 8 mit einem Bußgeld bis zu 25 000 Euro und der Nummer 1, 5, 6 und 7 mit einem Bußgeld bis zu 70 000 Euro geahndet werden.
1. Die bestehenden Leerstände stehen im Gegensatz zu den Bemühungen um eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum. Sie wieder in die Bewirtschaftung zurückzuführen stellt die einfachste und schnellste Methode dar, Wohnraum zu schaffen.
2. Die verwahrlosten und zusehends verfallenden Gebäude stehen in direktem Widerspruch zu den Bemühungen z.B. des IHK um eine Attraktivierung des Stadtbildes.
3. Diese Leerstände haben direkte negative und wertmindernde Auswirkungen auf das Umfeld. Seuchenprophylaktisch stellen diese zudem ein Risiko dar [„Rattenherberge“]
4. Die Nutzung und Ertüchtigung von Bestandsgebäuden stellt die simpelste Form der Vermeidung zusätzlichen Verbrauchs von Stadtraum, fortschreitender Versiegelung und Naturzerstörung dar.
5. Spekulation durch Langzeitleerstand darf sich in Würselen nicht als lohnende Option darstellen.
6. Im Rahmen des Krieges in der Ukraine werden dringend provisorische Heimstätten benötigt.
Kosten: Die Kosten werden auf die Eigentümer der Immobilien umgelegt.
Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“: Wohnraum ist natürlich auch Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Einige Immobilien taugen darüber hinaus möglicherweise zur Einrichtung von Jugendtreffs. Die PARTEI Fraktion im Rat der Stadt Würselen
Die Verwaltung möge ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundefreilaufareale“ in allen Stadtteilen Würselens mit einer Darstellung der Kosten und Folgekosten erarbeiten, mögliche Standorte lokalisieren und dieses dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen.
Begründung:
Die Notwendigkeit ergibt sich allein schon aus der Novelle der ab 1.1.2022 geltenden TierSchHuV:
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten (1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3 1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren, 3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich. https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm?s=09
Wir hoffen mit unserem Antrag eine Befriedung des Konflikts zwischen Hundehaltern und Hundehalterinnen und ihrer caniden Gefolgschaft einerseits, wie auch des berechtigten Anspruchs der hundelosen Teilbevölkerung auf einen Schutz vor Belästigungen bis hin zur Gefährdung durch eben jene „entfesselten Hunde“ andererseits leisten zu können.
Wir brauchen also Flächen für das Tollen, Spielen und Verweilen. Für den Menschen und für den Hund.
Die bisher in der ordnungsbehördlichen Verfügung gemachten Vorgaben haben in ihrer verschwommenen Unschärfe in jüngerer Zeit wieder zu verstärkten Konflikten z.B. im Stadtgarten geführt, die teilweise bis vor die Gerichte getragen wurden. „Innerhalb von Arealen mit geschlossener Bebauung“ gilt derzeit in unserer Stadt laut ordnungsbehördlicher Verfügung eine Anleinpflicht. Auch hier brauchen wir im Sinne eines befriedenden Ausgleichs eine klare Regelung. Diese Anleinpflicht gilt auch in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft.
[Bonmot am Rande: Bis vor kurzem hing am Eingang zum Stadtgarten ein Schild aus den Gründertagen unseres Stadtgartens, auf dem, durch einige hübsche Zeichnungen illustriert, zu entnehmen war: […] gestattet sind: Radfahren, Blumenpflücken, Hundefreilauf, etc. Das vorangestellte „Nicht“ war mitsamt eines Schildteilstückes bereits vor Jahren verlustig gegangen. Ob dies für anstehende Rechtsstreitigkeiten noch von Relevanz sein wird, bleibt abzuwarten.
In Folge der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der hundehaltenden Menschen in unserer Stadt noch einmal, gefühlt drastisch, erhöht.
Die momentane Situation ist einerseits für viele Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Hunde selbst, andererseits aber auch für viele Menschen ohne einen solchen felligen Begleiter unbefriedigend. Um einen Hund artgerecht halten zu können ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Menschen und andere Flora und Fauna haben im Gegenzug das Recht, ohne hündische Bedrängungen den öffentlichen Raum zu durchschreiten. Eine Lösung dieser gegensätzlichen Bedürfnisse kann durch die Einrichtung solcher eingefriedeten Areale, landläufig auch „Hundewiesen“ genannt, erfolgreich gelöst werden.
Kosten: Ein solches Konzept wird nicht zum Nulltarif umsetzbar sein. Mit etwas gutem Willen werden sich jedoch Areale finden lassen, auf denen sich dies ohne überbordende Kosten und möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur umsetzen ließe. Zum Beispiel über eine dichte Hecke statt einer massiven Einzäunung. Hundehalterinnen und Hundehalter haben letztendlich auch einen Anspruch darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um eine konfliktarme Koexistenz zu erleichtern. Das Vorhalten der obligatorischen Kottüten wird dem Halter obliegen. Eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit derselben ist auf dem Areal zu installieren.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Kinder haben das Recht, sich überall und jederzeit sorglos und ohne die Gefahr der Konfrontation mit nicht angeleinten Hunden aufzuhalten. Indem man für die Bedürfnisse von Hunden geschützte Areale bereitstellt, wird dies besser gewährleistet.
Kurz ein paar Aspekte zur Erklärung unseres Abstimmungsverhaltens in Sachen „Entwicklung Broichweiden“ und unserer Präferenz für den Stegreifentwurf „A“ im letzten Umweltausschuss:
Wir sollten tatsächlich einmal grundsätzlich überlegen, ob es richtig ist, sämtliche größeren Restgrünflächen in unserer Stadt dem scheinbaren „Diktat zur Wohnraumbeschaffung“ zu opfern. Also: Für wen wird in Würselen gebaut? Was wird gebaut? Wird gebaut um Bedarf aus Würselen zu decken? Wird eher gebaut, um Bedarf an „gediegenem Wohnraum“ zu decken? Bedienen wir Bedarfe aus dem Gebiet der Stadt Aachen, bzw. betreiben wir damit nicht einen ungesunden Wettbewerb um die Gunst externer Bauwilliger und gewinnmaximierungsbestrebter Kapitalgesellschaften auf Kosten der Lebensqualität in unserer Stadt? Ist Wohnungsnot nicht auch vielfach – wo Geld in Form von Krediten so billig ist wie nie – Wohnungsbauwunsch aus Investorensicht [Betongold]? Wie schaffen wir – neben dem puren Wohnraum – ein kulturell und sozial adäqutes Umfeld für eine wachsende Bevölkerungszahl? Reichen eine nahe „Fluchtmöglichkeit aus der Schlafstadt“ in Form einer Autobahnauffahrt und eine Kita in Wohnstattnähe? Welche Alternativen bieten sich an, wenn es tatsächlich darum geht, Wohnungsnot zu mildern: Leerstandsübernahmen? Aufstockungen? Alternative Wohnformen wie „Tiny Houses“? Wir empfehlen hier z.B. einmal einen Blick auf ein Projekt in der absoluten Innenstadtlage „Büchel“ in Aachen. Dort plant „man“ momentan die Neugestaltung einer „Bürgerwiese“ auf dem Filetstück-Areal des abgerissenen Parkhauses. Das wäre natürlich aus Sicht eines „Investors“ unter Profitgesichtspunkten absolut absurd. Für die Bürger vielleicht eher nicht. Geworden ist es nun mal – nach dem mehrheitlichen Plazet sämtlicher politischer Mitbewerber – der Entwurf „C“, rund die Hälfte des Areals soll mit acht viergeschossigen Wohngebäuden besetzt werden. Dazu gesellt sich ein ziemlich üppiger ebenerdiger Parkraum. Halt so, wie „man“ es schon immer gemacht hat. Die „Maulwurfshöhlenlösung A“ STADT PLATZ GRÜN| vom Büro Hartung mit den eingegrabenen und begrünten Einrichtungen, die oberirdisch Grün und Freiraum lassen, wäre da unserer Meinung nach eine wegweisende Alternative für Würselen / Broichweiden gewesen. Auch in Hinblick auf möglicherweise zukünftig verstärkt notwendige Bedienung von Schutzfunktionen gegenüber Klimaereignissen und was anscheinend in Europa wieder denkbare Kollisionen mit „dem Russen“ anbelangt.
Zur Vorlage Stegreifentwurf: http://diepartei-wuerselen.de/wp-content/uploads/2022/01/Vorlage_stegreif.pdf
Sachlage: Wir brauchen noch Unterstützerunterschriften für unseren sehr guten Landtagskandidaten Thomas Schmitz [Stolberg, 20]. Du wohnst in Würselen, Herzogenrath, Baesweiler oder Alsdorf und hast noch keinen anderen Kandidaten mit einer Unterschrift unterstützt? Dann melde Dich per Mail unter diepartei.wuerselen@aol.com ! Wir schreiben zurück und schicken Dir schlimmstenfalls unseren berittenen Sammler bis vor die Haustür. Das zu verwendende Formulare [siehe unten] kannst Du aber auch selbst ausdrucken und an uns schicken [Wichtig: Beide Seiten auf ein Blatt Papier als Vorder- und Rückseite drucken, ausfüllen und unterschreiben] Die PARTEI, Neuhauser Straße 44, 52146 Würselen. Benötigt werden bis Ende Februar mindestens 100 Unterstützerunterschriften, sonst stehen wir bei der LTW nicht auf Euren Zetteln. Das wäre schlimm! Die PARTEI dankt Euch von Herzen!