Och herm, Frau K.!

Lustiger Screenshot in unserem Posteingang! Es gibt da wohl eine güllepumpende Seite auf Facebook, die uns zum Spezialfeind erkoren hat. Ein herzliches Dankeschön dafür an Frau K. und Herrn J.! Aber auch keiner weiteren demokratischen Partei im aktuellen Gefüge des Stadtrats können die AutorX etwas Positives abgewinnen.Die Vorgehensweise ist so: Sie schneiden sich einen Fetzen geistigen Fremdeigentums aus der Aachener Zeitung aus und schreiben darüber irgendwelche giftgalligen Kommentare in denen gegen sämtene Parteien, den BM, die Verwaltungsspitze, Vereine, etc. wenig freundliche und von ihrer logischen Herleitung …ähm … so naja sind. Bisschen frustriert wegen der etwas flügellahmen Biene? Da hetzen wir doch mal gegen den Türöffner e.V. Doch etwas einsam so ganz ohne die kuschelige Fraktion? Dann zünde ich hier bei FB ein Lagerfeuerchen für all die Verdammten und Vergessenen an und hoffe, dass sich ein paar Seelenverwandte bei mir zum verzagten Kotzmichaus-Kreis versammeln. Klappt aber auch nicht so gut, oder.Dann geht „man“ halt mit seiner „Message“ in belebtere Fremdforen und kübelt da weiter. Mit gerichtsverwertbaren, ehrabschneidenden Verleumdungen. Und da ist bei uns auch mal Schluss mit Mitleid und lustig. Wir erwarten einen Widerruf und eine öffentliche Entschuldigung. Vor Gericht sehen wir uns dann später. Und keine Angst: Die innerortsverbandliche Schlichtungs- und Antidiskriminierungsinstanz ist eine gewählte natürliche Person, in diesem Fall so etwas wie eine Ombudsfrau ohne jedwedes finanzielles Budget. Ihr Aufgabengebiet wäre z.B folgendes.: Sie, Frau K. stellen über den Bundesverband der PARTEI einen Aufnahmeantrag und würden damit Mitglied unseres OVs. Ein Horrorszenario, aber die anderen Parteien haben sie ja schon so weit durch. Unsere innerortsverbandliche Schlichtungs- und Antidiskriminierungsinstanz würde sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und schauen, ob wir nicht eine geeigneteres politisches Sammelbecken für Ihre Sekretionen finden können.

Ernste Themen und Neuwahlen: Ortsverband der PARTEI Würselen feiert vierjähriges Bestehen

PARTEI-Versammlung in den "Vier Jahreszeiten"
PARTEI-Versammlung in den „Vier Jahreszeiten“ [Foto: Elke Reuters]

Die PARTEI Würselen feierte am Samstag, den 21.1.2024 ihr vierjähriges Bestehen. Zur alljährlichen Mitgliederversammlung war ins Restaurant „Vier Jahreszeiten“ geladen worden.
Nach der Begrüßung wurden die bisherigen Funktionsträger und Trägerinnen des Ortsverbandes entlastet und hernach die Positionen neu gewählt:
Der bisherige Vorsitzende Alfred Reuters wurde auch zum neuen Vorsitzenden gewählt, den stellvertretenden Vorsitz besetzt weiterhin Iska Zander. Den seit Gründung im Jahr 2019 gleich gebliebenen Kassenstand von 41,60€ verwaltet auch im kommenden Jahr Kassiererin Anja Winkler-Johach. Die Position einer innerortsverbandlichen Schlichtungs- und Antidiskriminierungsinstanz wird zukünftig von Ilka Habrich ausgefüllt werden.
Im zweiten Teil der Veranstaltung resümierten die beiden Stadtverordneten der Die PARTEI Fraktion das vergangene Jahr im Stadtrat und in den Ausschüssen. DIE PARTEI Würselen schaue auf erfolgreiche erste vier Jahre zurück: „Wir sind froh und glücklich mit dem, was wir in dieser kurzen Zeit schon erreicht haben. Niemand hätte gedacht, dass wir schon jetzt bei den hie und da über die Würselener Kommunalpolitik ergossenen Schimpftiraden mit unter „Altparteien“ gefasst werden. Trotzdem werden wir bei den nächsten Kommunalwahlen bei den Bürgerinnen und Bürgern um die absolute Mehrheit für unsere PARTEI werben“, so Alfred Reuters: „Zu viele unserer hervorragenden Ideen und erfolgreichen Anträge warten noch auf ihre Verwirklichung aufgrund schleppender Umsetzung oder fanden keine Mehrheit bei den politischen Mitbewerbern im Rat und den Ausschüssen. Das muss anders werden!“ Die Versammlung endete am späten Abend, wo bei Verpflegung und Musik die Veranstaltung ihren informellen Abschluss fand.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die guten Willens sind, sind jederzeit willkommen, sich im Ortsverband der PARTEI an der politischen Gestaltung in Würselen zu beteiligen. Treffen jeweils montags 19:30 Uhr im Fraktionsbüro Lindenplatz 23.

Kundgebung am Samstag, 3.2., 11-13 Uhr, Markt

Wir beteiligen uns am Aufruf zur Kundgebung gegen Rechtsextremismus

Aufruftext: „Es gibt in Würselen eine spontan eingerichtete Aktionsgruppe „Würselen ist bunt“.Wir, Laura Baumhoff, Claudine Schulz und ich, möchten uns gern in einem breiten Bündnis mit allen Menschen in Würselen gegen Rechtsextremismus und für die Menschlichkeit und Vielfalt verbinden.Das wollen wir mit einer Kundgebung amSamstag, 3.2., 11-13 Uhr, Marktbunt, friedlich, sprechend, singend, musizierend … mit klarem Zeichen zeigen und laden Sie und Euch dazu herzlich ein! Haben Sie, habt Ihr Interesse, einen Beitrag zu leisten? Ob eine Rede oder eine Aufführung oder irgendetwas anderes? Wir würden uns sehr freuen und bitten Sie und Euch, uns darüber kurz zu informieren.Gerne auch weitere Anregungen oder Fragen per Mail oder Telefon; die Kontaktmöglichkeiten neben diesen hier stehen auf der Einladung.Wir freuen uns – und hoffen auf ein großes und buntes Zeichen.Herzlichen Dank Marietheres Mimberg“

Liebes Würselen, liebe Gewogene, geachtete Sonstoftkonträre,
warum wir den Aufruf auch als den unsrigen verstehen und ihn für wichtig halten oder: Die nie abgeschickte Antwort an einen rechtsdumpfen Forentroll aus Würselen.

1. Die allerallerallermeisten Menschen in diesem Lande sind ziemlich einverstanden mit der Form des friedlichen und fröhlichen Zusammenlebens in einer freiheitlichen und bunten Demokratie und teilen gemeinsame Überzeugungen, was den Wert und die Rechte jedes Individuums der menschlichen Spezies innerhalb der Gesellschaft angeht: Grundrechte. Es läuft nicht immer alles glatt und das sportliche Ringen um die erfolgversprechendsten Wege zur Wohlfahrt der Gemeinschaft ist nicht immer einfach, manchmal sogar mühsam und wirkt von außen betrachtet wenig „ästhetisch“. Aber es herrscht trotz alledem die Gewissheit, in dem bisher noch am besten gediehenen deutschen Staatsgebilde seit Erfindung der Schlagbäume zu leben. Als Teil eines mehr oder weniger friedfertigen Europas [Auch hieran müssen wir noch arbeiten. Martin Sonneborn kann das nicht ganz allein stemmen].

2. Es gibt links wie rechts des demokratischen Spektrums Organisationen, die das graduell bis extrem anders sehen. Von Stalinisten bis hin zu den alten wie neuen Nazis. Deren Ziel ist es, unsere Gesellschaftsform, so wie sie jetzt organisiert ist, zu zerstören, durch das eigene System zu ersetzen und die „Nichtbekehrbaren“ oder „unwerten Fremdkörper“ aus der Gesellschaft zu entfernen.

3. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung bietet selbst diesen Hirnies die Möglichkeit, sich in ihren Planspielen zu ergehen, solange sie nicht „ganz in Wirklichkeit“ gegen bestehende Gesetze verstoßen. Und selbst dann werden meist nur die konkret handelnden Personen belangt. Unser Staat bezieht also die Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefahr, die durch eine Strömung oder eine Organisation für unsere Grundordnung ausgeht bei der Bewertung mit ein. „Sandkastenspielspinner“.

4. Viele Menschen haben die AFD und ihre Spektralbegleiterscheinungen bisher als solche „Spinner“ betrachtet, die schon irgendwann mal wieder von selbst verschwinden werden.
Andere, und zu denen dürfen wir uns zählen, warnen schon seit Jahrzehnten vor den in immer wieder in verschiedenen Trachten auflaufenden Braunundunfreifanatikern. Die AFD ist der, bisher zugegebenermaßen, erfolgreichste Versuch, unsere freie und bunte Gesellschaft zu zersetzen und zu übernehmen.

5. Viele Menschen erkennen jetzt diese konkrete Gefahr, sehen, dass sie mit ihren Überzeugungen nicht allein sind und zeigen dies gern auf der Straße, im direkten Gespräch, und auch in unendlich mühsamen Diskussionen mit den Gelangweilten und Ehschonimmerfrustrierten im Netz, an der roten Ampel und auf der Poststelle.

6. Nein, ihr seid keine Alternative für uns, Ihr Blauen, Braunen, Identitären, Royalisten, Hinterzimmerumstürzler, Höckes Helfer, Trumpisten, Gelangweilte, Hetzer, Zersetzer und Misanthropen! Ihr seid nicht die Mehrheit!

Glückauf!
Alfred Reuters für Die PARTEI Würselen

Heute raus: Unser Antrag zur sofortigen Wiedereröffnung des Jugendtreffs im Alten Bahnhof

Der Alte Bahnhof in Würselen: Historische Ansicht und historischer Aufkleber aus den 80ern

Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:

Der Rat der Stadt Würselen möge beschliessen, den kürzlich und jenseits einer öffentlichen Diskussion geschlossenen Jugendtreff im Alten Bahnhof in seiner Funktion als Jugendtreff umgehend wiederherzustellen.


Begründung: Eine Jugendbegegnungsstätte und Ort der Freizeitgestaltung und des finanzinteressenlos dargebotenen Angebots für Verweilen und Müßiggang jenseits von Schule und Vereinen existiert in Würselen Mitte nicht [mehr]. Diese zur Verfügung zu stellen ist eine essentielle Aufgabe unserer Stadtgesellschaft. Die kürzliche Schließung eines der letzten – in bescheidenen Ausmaßen – vorhandenen Angebote ist ein „Schlag ins Gesicht“ dieses berechtigten Anspruchs und eine Bankrotterklärung bezüglich des selbst verliehenen Titels „Stadt der Kinder“. Die Einrichtung sollte unter dem Gesichtspunkt des zu erwartenden Umbaus der Gesamtimmobilie dort „so lange wie möglich“ betrieben, dann in eine Übergangslösung überführt [z.B. Leerstandsnutzung eines Lokals an der Kaiserstraße] und nach dem Bahnhofsumbau wieder an den tradierten Ort zurückkehren.
Hierzu möge man ggf. mit den SVs der Schulen [insbesondere der nahegelegenen Gesamtschule] in Kontakt treten und prüfen, ob dererseits ein Interesse besteht, den Alten Bahnhof als selbstverwalteten Jugendtreff /Jugendcafé zu betreiben. Gleichfalls sollte der am Orte vorhandene Spielplatz wieder in einen nutzbaren Zustand versetzt werden. Das Thema wird in den Arbeitskreis „Stadt der Kinder“ zur weiteren Planung gereicht. Dieser hat zukünftig wieder regelmäßig seine Arbeit aufzunehmen.

Kosten: Die Kosten der bisher dort engagierten Stelle könnten fortgeschrienen
werden.
Eine selbstverwaltete Variante könnte zudem nahezu kostenneutral funktionieren.
Inventar ist vorhanden und liegt brach.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Viele.


Stv. Alfred Reuters, Stv. Nicole Ziegenhagen und Die PARTEI Fraktion


Würselen, den 27.09.2023

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Heute raus: Unser Antrag zur Installation eines/einer Kinder- und Jugend-Beauftragten.

Würselen hat seit vielen Jahren eine/n Seniorenbeauftragten. Jetzt Partizipation weiter denken und leben!

26.09.2023 Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:

Der Rat der Stadt Würselen möge beschließen, die ehrenamtliche Stelle eines bzw. einer Kinder- und Jugend-Beauftragten nebst Stellvertretung einzurichten. Die Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates besetzt, in der laufenden Wahlperiode „so schnell wie möglich“ und durch eine Satzung näher beschrieben werden.
Die Stelle wird von dem beschlossenen und noch zu realisierenden Kinder- und Jugendparlament besetzt und in die Gremien entsendet. Das maximale Alter beträgt bei Aufnahme der Tätigkeit 18 Jahre. Bis zur Installation des Parlaments wird diese Stelle „so schnell wie möglich“ unter den Bewerbern verlost oder in einer anderen geeigneten Form ermittelt.

Die beauftragte Person ist insbesondere Ansprechpartner:in der Kinder und Jugendlichen mit folgenden Funktionen:

  • Aufgreifen der Anliegen der Kinder und Jugendlichen und Vertretung gegenüber der Stadt;
  • Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger und aller in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine, Verbände und Organisationen;
  • Beratung und Unterstützung des Stadtrates, der Fachausschüsse und der Verwaltung in allen die Kinder und Jugendlichen betreffenden Fragen und Angelegenheiten;
  • Zusammenarbeit mit politischen Gremien und Fachgremien;
  • Zusammenarbeit mit den Trägern von Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Damit wirkt der:die Beauftragte für Kinder und Jugendliche insbesondere bei der kommunalen Wohnungsplanung und deren Realisierung mit, bei der Ortgestaltung,
bei der Schaffung für Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und
Jugendliche und der Planung und Gestaltung künftiger Einrichtungen dieser
Zielgruppe mit.




Die beauftragte Person ist Ansprechpartner bei Fragen
– der Ausgestaltung der Art und Weise, wie Schule in unserer Stadt organisiert wird
– des Wohnens im jugendlichen Alter
– der Betreuung
– des öffentlichen Personennahverkehrs
– der persönlichen Sicherheit
– der persönlichen Versorgung
– zum kinder- und jugendgerechten Bauen und der Gestaltung des öffentlichen Raums
– sowie für Hilfen im Umgang mit Behörden.

Die beauftragte Person wird beratendes Mitglied im Ausschuss für Sport und Kultur, im Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung, im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität, im Ausschuss für Technik, Bauen, Digitalisierung und Innovation, im Jugendhilfeausschuss und Bildungsausschuss.

Zur Regelung künftiger Wahlen von Kinder- und Jugendbeauftragten und zur Definition der Aufgaben dieses Ehrenamts für die aktuell zu wählenden Kinder- und Jugendbeauftragten wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung eine Satzung erarbeitet, die zunächst dem Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung in dessen nächster Sitzung zur Beratung vorgelegt wird.


Begründung:

Zur Förderung der Vielfalt und zur Schaffung neuer Beteiligungslandschaften in der Stadt Würselen setzte sich Die PARTEI Fraktion für die Bildung eines Würselener Jugendparlaments, eines Jugendrates bzw. eines Jugendbeirates ein. Diese zu installieren wurde beschlossen.
Die Einsetzung eines:r Beauftragten für Kinder und Jugendliche ist hieraus die logische Konsequenz. Sie [die Stelle] erfüllt die Funktion eines Bindeglieds zwischen dem Kinder- und Jugendparlament und den politischen Entscheidungsmechanismen in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Würselen.

      
Der Rat der Stadt Würselen hat am 14.12.2010 beschlossen, die Funktion einer/s ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten und deren/dessen Stellvertreters/in zu besetzen. In unserem Antrag wurde der Beschluss bzw. der damalige Antrag zur Einrichtung des Seniorenbeauftragten bewusst gespiegelt und in der Formulierung angepasst. Kindern und Jugendlichen die gleichen Partizipationsmöglichkeiten zu geben ist hier konsequent und längst überfällig.


Weitere begründende Aspekte:



UN-Kinderrechtskonvention

Die Bundesrepublik Deutschland gehört seit dem Jahr 1992 zu den Unterzeichnern der UN-Kinderrechtskonvention und hat sich damit dazu entschieden, diese in nationales Recht zu übersetzen. In Artikel 12 Absatz 1 schreibt die Konvention das Recht auf die Partizipation junger Menschen unter 18 Jahren am politischen Dialog folgendermaßen fest:

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Nationales Recht

Die Basis für die Beteiligung aller Menschen und damit auch Jugendlicher am politischen Dialog bilden im deutschen Grundgesetz das Petitionsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5, 17). Im Besonderen wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilfegesetz in den Paragraphen 8 und 11 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) festgehalten. Als Bundesgesetz bildet dieses den Rahmen für die Gesetzgebung der Länder:

§ 8

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. […]

(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.

§ 11

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Auch in der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist rechtlich die Schaffung einer eigenen Interessenvertretung zur Wahrnehmung spezifischer Interessen Jugendlicher abgesichert. Der entsprechende Paragraph lautet:

§ 27a
Interessenvertretungen, Beauftragte

Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.

Jugendstrategie der Bundesregierung

Im Jahr 2019 hat unsere Bundesregierung die interministerielle Jugendstrategie „In gemeinsamer Verantwortung – Politik für, mit und von Jugend“ beschlossen. Die gemeinsame  Jugendstrategie der Bundesregierung soll zum Ziel haben, die junge Generation an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, und allen jungen Menschen bestmögliche Bedingungen zu bieten, die Herausforderungen der Lebensphase Jugend zu meistern. Für die Umsetzung der Jugendstrategie hat die Bundesregierung konkrete Handlungsbedarfe ermittelt, unter anderem für die Themen Demokratie und politische Bildung:

Demokratie braucht engagierte Demokratinnen und Demokraten und muss von jeder Generation neu gelernt werden. Angesichts zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen wie zunehmendem Extremismus und Populismus, insbesondere Rechtspopulismus, der damit zusammenhängenden Verschärfung des politischen Diskurses und der Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie einer auch bei jungen Menschen ausgeprägten Skepsis gegenüber politischen Institutionen und Prozessen kommt der politischen Bildung eine enorme Bedeutung zu. Es geht darum, junge Menschen für die Demokratie zu gewinnen, ihr demokratisches Bewusstsein zu stärken, sie zur demokratischen Teilhabe und zum Einsatz für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu befähigen sowie menschenverachtenden und antidemokratischen Tendenzen präventiv zu begegnen.[…]“

„Handlungsbedarfe

>Politik und Verwaltung sind für jugendpolitische Belange zu sensibilisieren

[…]

> Politische Jugendbeteiligung und jugendgerechte Beteiligungsformate sollen gestärkt werden, um möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene für eine aktive gesellschaftspolitische Teilhabe am demokratischen Zusammenleben zu begeistern und zu befähigen.

[…]

Auszug aus: In gemeinsamer Verantwortung – Politik für mit und von Jugend, Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, 2019, S.45ff

Schlussfolgerung
Aus den o.g. abstrakten Rechtstexten lässt sich ein konkreter Handlungsbedarf für die Stadt Würselen ableiten:

Jugendliche ab 12 Jahren sind in der Regel fähig, sich eine Meinung zu Themen zu bilden, die sie in ihrem Alltag in besonderer Weise berühren. Daher steht ihnen gemäß des o.g. Artikels der Kinderrechtskonvention, des Grundgesetzes und der Paragraphen 8 und 11 des SGB VIII das Recht auf Gehör und auf Partizipation zu.


Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“

Das Projekt Stadt der Kinder, das nunmehr seit über 20 Jahren offizielles Leitbild der Stadt Würselen ist, würde enorm von einer stärkeren Beteiligung der Jugendlichen profitieren. Jugendliche lernen die grundlegenden Entscheidungswege einer Kommune kennen und können auch erstmalig selbst politische Entscheidungen mit beraten.

Finanzielle Auswirkungen

  • Das Budget für die Stelle soll wenigstens 2400 Euro p.a. betragen.

Die Finanzierung soll über den städtischen Haushalt gesichert werden.





Stv. Alfred Reuters, Stv. Nicole Ziegenhagen und Die PARTEI Fraktion


Würselen, den 26.09.2023







Unsere HAUSHALTSREDE 2023/24 zur Verabschiedung desselben

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtkämmerer, sehr geehrte RatskollegInnen, verehrte BürgerInnen, nichtwahlberechtigte Zugezogene, MigrantInnen, Geflüchtete und Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, liebe Journaille,

wir beraten hier und heute  – hoffentlich final – den Haushaltsentwurf für 2023/2024. Zum ersten Mal ersetzt eine scheinbar gewichtslose Datei den zuvor aus einem nur mit der Sackkarre handhabbaren Papierstapel. Wir bewegten uns also mit dem Cursor durch das Dickicht der Zahlen statt mit der angefeuchteten Fingerspitze durchs Papierne und suchten nach den finanziellen Fundamenten für uns wichtig scheinende Projekte und Aufgaben.
Aus dem Zahlenbrei ein schmackhaftes Mahl zu zaubern oder ein  schlüssiges Alternativkonglomerat anzubieten liegt außerhalb unserer und speziell meiner Grundrechenartenbegabungen und unterbleibt auch in der Folge. Insofern also Poesie statt Rechenschieberei.

Was bleibt und was wird nun werden?

Lassen sie mich mit Jupp Schmitz ausrufen: „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?!“ – oder besser: Hätten wir schneller gedacht und schneller entschieden, dann wäre dem Stadtsäckelhalter und den Einzahlenden so manche aus Inflation und Zinsinfarkt erwachsende und eskalierende Ausgabe erspart geblieben. Wir müssen – und das sind nur die fettesten Brocken – drei bis 4 Schulen neu bauen, erweitern oder ertüchtigen. Hier hing und hängt es teils an Detailfragen und Diskussionen um mögliche oder vorgeschobene Alternativen. Angefangenes lief viel zu oft aus dem Ruder und steht bestenfalls halbfertig da. Da will sich manch eine oder einer den Schopf raufen oder die Glatze kratzen und rufen: Fangt endlich an, sonst wird das nix mehr!

 Wir bauen ein komplett neues Gewerbegebiet für primär luftfahrtaffines Klientel um eine verlängerte und virtuos verschwenkte Start- und Landebahn. Neue Stadtviertel werden gebastelt. Für vieles haben wir sehr schöne und wohlklingende Namen erdacht: Wer parkt sein Automobil nicht lieber im Mobility-Hub als in einem schnöden Parkhaus?! Aus Vierteln werden Quartiere. Aus Streuselbrötchen delikates Konfekt.

Wir hatten uns noch so viel mehr vorgenommen. Was wird aus Broichweiden-Mitte, aus Bardenberg? Was wird aus dem Alten Bahnhof? Was aus dem Alten Rathaus? Was wird aus dem Ausbau dringend benötigter Freiräume für Kinder und Jugendliche?

Wir dachten noch vor Kurzem, wir lebten in einer Welt der unendlichen finanziellen Ressourcen. Geld gab’s für Nix bei den Banken. Oder Projekte via ÖPP. Deshalb lieber gleich eine Vierfachhalle als die geplante Mickerlösung! Abrriss und Neubau statt Erhalt! Und die Ratssessel mit Kaninchenfell verbrämter Lordosenstütze und Einnickverstellung.
Herrlich!

Dann kam der Russe und wir standen vor dem Scherbenhaufen der Vision des unendlichen Wohlstandes. Naja, da war die Sache mit dem Zehohzwei, aber ein paar Blühstreifen und Dachbegrünungen würden uns schon vor dem drohenden Klimainferno bewahren. Aber sonst ging’s uns gut. Und wir hatten immer reichlich Ausnahmefällgenehmigungen auf den Tagesordnungen. Und Versiegelungen. Und …

Die Zahl der Münzen ist endlich und wir stehen zukünftig vor der wichtigen Frage, wie wir die verbliebenen Mittel sinnvoll und allgemeinförderlich investieren wollen und können. Wir stehen heute hinter einer baldestmöglichen Erhöhung der Grundsteuern um die Stadt vor dem Kollaps zu bewahren und die bereits erwähnten Projekte vollenden zu können. Wir werden dem Haushaltsentwurf deshalb zustimmen. Punkt.
Lassen Sie uns aber die Einsicht der zu erwartenden eigenen finanziellen Beschränkung als Ansporn nehmen, zukünftig wieder verstärkt auf wesentliche Tugenden der Allgemeinwohlverfeinerung durch bürgerliches Engagement, geschickte Improvisation und intelligente Konversion zu bauen.  Finden wir wieder zur Besinnung auf die möglichen Freuden und Beglückungen durch finanzinteresselose Formen des Müßiggangs und des Lebens in geringinvasivem Einklang mit den Nächsten und der Restnatur in dieser unserer Stadt.

Möge es helfen!
Danke!    Alfred Reuters

Der StädteregionsPARTEItag tagte

Die PARTEI hat gewählt.Auf dem gestrigen StädteRegionsPARTEItag wurden sowohl die Vorstände des StädteRegionsverbands (SV) StädteRegion Aachen und des Kreisverbands (KV) Aachen, als auch die Vertrauenspersonen (liebevoll Printen genannt) gewählt.Wir beglückwünschen:für den SV unseren GenossX Olaf (Vorsitz), Alfred (Stellv. Vorsitz) und Xenia (Schatzmeisterin),für den KV unseren GenossX Tobias (Vorsitz), Jannik (Stellv. Vorsitz) und erneut Xenia (Schatzmeisterin),für die Printen Elke und Ralle.Es war dabei nicht nur der schönste und beste PARTEItag den die StädteRegion Aachen in diesem Jahr gesehen hat, sondern auch noch einer der kürzesten aller Zeiten. In gerademal 42 Minuten war die Versammlung erledigt. Das ist Turbopolitik!

Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen

Beispiel: Leerstand mitten in Würselen mit Geschichte: „Das braune Haus“ in der unteren Neuhauser Straße [obwohl neuzeitlich irgendwann einmal weiß verklinkert] steht seit Jahren leer und verfällt.

Die PARTEI Fraktion beantragt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.

2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist.
Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.

3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.

4. Zu prüfen, inwieweit eine aus den Leerständen resultierende Verwahrlosung und Baufälligkeit der Gebäude eine direkte Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben des Umfeldes besteht.

5. Zu prüfen, ob solche Leerstände als Wohnstätten für Kriegsgeflohene dienen können.

Rechtliche Grundlagen, WFNG NRW

§ 21 (Fn 9)
Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen

(1) Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist. Liegen der zuständigen Stelle Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Satz 1 vor, so trifft sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen. Besteht aufgrund der Sachverhaltsermittlung nach Satz 2 hinreichender Anlass für die Annahme, dass die Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Gebrauchs zu Wohnzwecken bauseitig begründet ist, so hat der Verfügungsberechtigte auf Verlangen der zuständigen Stelle die weitere notwendige Sachaufklärung durchzuführen. Die Kosten der nach Satz 3 angeordneten Maßnahmen trägt der Verfügungsberechtigte. Bestätigt sich die Annahme nach Satz 3 nicht, so sind dem Verfügungsberechtigten die Kosten zu erstatten. Sind entgegen der Verpflichtung nach Satz 1 notwendige Arbeiten am Wohnraum unterblieben, so hat der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten auf Anordnung der zuständigen Stelle nachzuholen. Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung besteht und ihre Vornahme verhältnismäßig ist. Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf dem Erbbaurecht am Grundstück.

(2) Der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nur mit schriftlicher oder elektronischer Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Genehmigung erfordert regelmäßig einen Förderausgleich angemessener Art und Weise. Beruht ein ungenehmigter Leerstand auf einem Handeln, Dulden oder Unterlassen des Verfügungsberechtigten, so hat er den Wohnraum auf Verlangen der zuständigen Stelle einer wohnungssuchenden Person gemäß § 17 zum Gebrauch zu überlassen.

und

§ 27 (Fn 9)
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

2. entgegen §§ 16 Absatz 4, 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder 21 Absatz 6 Satz 1 oder 2 seiner Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,

5. seinen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 6 nicht nachkommt,

6. Wohnraum entgegen § 21 Absatz 2 leer stehen lässt,

7. entgegen § 21 Absatz 3 Wohnraum anderen als Wohnzwecken zuführt oder entsprechend baulich ändert oder trotz Aufforderung die Eignung des Wohnraums für Wohnzwecke nicht wiederherstellt oder ihn nicht gemäß § 17 Absatz 2 oder 3 zum Gebrauch überlässt,

9. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 der zuständigen Stelle Einsicht in seine Unterlagen nicht gewährt oder die Besichtigung verwehrt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 9 mit einem Bußgeld bis zu 4 000 Euro je Wohnung, der Nummer 3, 4 und 8 mit einem Bußgeld bis zu 25 000 Euro und der Nummer 1, 5, 6 und 7 mit einem Bußgeld bis zu 70 000 Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummern 1 bis 9 die zuständige Stelle.https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13285&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=537313

Begründung:

1. Die bestehenden Leerstände stehen im Gegensatz zu den Bemühungen um eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum. Sie wieder in die Bewirtschaftung zurückzuführen stellt die einfachste und schnellste Methode dar, Wohnraum zu schaffen.

2. Die verwahrlosten und zusehends verfallenden Gebäude stehen in direktem Widerspruch zu den Bemühungen z.B. des IHK um eine Attraktivierung des Stadtbildes.

3. Diese Leerstände haben direkte negative und wertmindernde Auswirkungen auf das Umfeld. Seuchenprophylaktisch stellen diese zudem ein Risiko dar [„Rattenherberge“]

4. Die Nutzung und Ertüchtigung von Bestandsgebäuden stellt die simpelste Form der Vermeidung zusätzlichen Verbrauchs von Stadtraum, fortschreitender Versiegelung und Naturzerstörung dar.

5. Spekulation durch Langzeitleerstand darf sich in Würselen nicht als lohnende Option darstellen.

6. Im Rahmen des Krieges in der Ukraine werden dringend provisorische Heimstätten benötigt.


Kosten
: Die Kosten werden auf die Eigentümer der Immobilien umgelegt.

Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“:
Wohnraum ist natürlich auch Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Einige Immobilien taugen darüber hinaus möglicherweise zur Einrichtung von Jugendtreffs.  

Die PARTEI Fraktion

im Rat der Stadt Würselen

Alfred Reuters [Vorsitzender]
Nicole Ziegenhagen

AZ/AN-Pressemeldung dazu: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/alsdorf/partei-fraktion-will-schnelles-handeln-in-sachen-leerstand_aid-66797139?utm_source=facebook

Antrag zur Einrichtung von „Hundefreilaufarealen“

Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:

Einrichtung von Hundefreilaufarealen

Die PARTEI Fraktion beantragt:

Die Verwaltung möge ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundefreilaufareale“ in allen Stadtteilen Würselens mit einer Darstellung der Kosten und Folgekosten erarbeiten, mögliche Standorte lokalisieren und dieses dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen.

Begründung:

Die Notwendigkeit ergibt sich allein schon aus der Novelle der ab 1.1.2022  geltenden
TierSchHuV:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3
1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,
3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.
https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm?s=09

Wir hoffen mit unserem Antrag eine Befriedung des Konflikts zwischen Hundehaltern und Hundehalterinnen und ihrer caniden Gefolgschaft einerseits, wie auch des berechtigten Anspruchs der hundelosen Teilbevölkerung auf einen Schutz vor Belästigungen bis hin zur Gefährdung durch eben jene „entfesselten Hunde“ andererseits leisten zu können.

Wir brauchen also Flächen für das Tollen, Spielen und Verweilen. Für den Menschen und für den Hund.

Die bisher in der ordnungsbehördlichen Verfügung gemachten Vorgaben haben in ihrer verschwommenen Unschärfe in jüngerer Zeit wieder zu verstärkten Konflikten z.B. im Stadtgarten geführt, die teilweise bis vor die Gerichte getragen wurden. „Innerhalb von Arealen mit geschlossener Bebauung“ gilt derzeit in unserer Stadt laut ordnungsbehördlicher Verfügung eine Anleinpflicht.  Auch hier brauchen wir im Sinne eines befriedenden Ausgleichs eine klare Regelung. Diese Anleinpflicht gilt auch in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft.

[Bonmot am Rande: Bis vor kurzem hing am Eingang zum Stadtgarten ein Schild aus den Gründertagen unseres Stadtgartens, auf dem, durch einige hübsche Zeichnungen illustriert, zu entnehmen war:
[…] gestattet sind: Radfahren, Blumenpflücken, Hundefreilauf, etc.
Das vorangestellte „Nicht“ war mitsamt eines Schildteilstückes bereits vor Jahren verlustig gegangen. Ob dies für anstehende Rechtsstreitigkeiten noch von Relevanz sein wird, bleibt abzuwarten.


In Folge der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der hundehaltenden Menschen in unserer Stadt noch einmal, gefühlt drastisch, erhöht.  

Die momentane Situation ist einerseits für viele Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Hunde selbst, andererseits aber auch für viele Menschen ohne einen solchen felligen Begleiter unbefriedigend. Um einen Hund artgerecht halten zu können ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Menschen und andere Flora und Fauna haben im Gegenzug das Recht, ohne hündische Bedrängungen den öffentlichen Raum zu durchschreiten. Eine Lösung dieser gegensätzlichen Bedürfnisse kann durch die Einrichtung solcher eingefriedeten Areale, landläufig auch „Hundewiesen“ genannt, erfolgreich gelöst werden.

Kosten: Ein solches Konzept wird nicht zum Nulltarif umsetzbar sein. Mit etwas gutem Willen werden sich jedoch Areale finden lassen, auf denen sich dies ohne überbordende Kosten und möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur umsetzen ließe. Zum Beispiel über eine dichte Hecke statt einer massiven Einzäunung. Hundehalterinnen und Hundehalter haben letztendlich auch einen Anspruch darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um eine konfliktarme Koexistenz zu erleichtern. Das Vorhalten der obligatorischen Kottüten wird dem Halter obliegen. Eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit derselben ist auf dem Areal zu installieren.


Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Kinder haben das Recht, sich überall und jederzeit sorglos und ohne die Gefahr der Konfrontation mit nicht angeleinten Hunden aufzuhalten. Indem man für die Bedürfnisse von Hunden geschützte Areale bereitstellt, wird dies besser gewährleistet.

Bericht in der AZ/AN: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/wuerselen/die-partei-will-konflikt-um-hundezonen-befrieden_aid-66316657