Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen

Beispiel: Leerstand mitten in Würselen mit Geschichte: „Das braune Haus“ in der unteren Neuhauser Straße [obwohl neuzeitlich irgendwann einmal weiß verklinkert] steht seit Jahren leer und verfällt.

Die PARTEI Fraktion beantragt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.

2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist.
Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.

3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.

4. Zu prüfen, inwieweit eine aus den Leerständen resultierende Verwahrlosung und Baufälligkeit der Gebäude eine direkte Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben des Umfeldes besteht.

5. Zu prüfen, ob solche Leerstände als Wohnstätten für Kriegsgeflohene dienen können.

Rechtliche Grundlagen, WFNG NRW

§ 21 (Fn 9)
Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen

(1) Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist. Liegen der zuständigen Stelle Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Satz 1 vor, so trifft sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen. Besteht aufgrund der Sachverhaltsermittlung nach Satz 2 hinreichender Anlass für die Annahme, dass die Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Gebrauchs zu Wohnzwecken bauseitig begründet ist, so hat der Verfügungsberechtigte auf Verlangen der zuständigen Stelle die weitere notwendige Sachaufklärung durchzuführen. Die Kosten der nach Satz 3 angeordneten Maßnahmen trägt der Verfügungsberechtigte. Bestätigt sich die Annahme nach Satz 3 nicht, so sind dem Verfügungsberechtigten die Kosten zu erstatten. Sind entgegen der Verpflichtung nach Satz 1 notwendige Arbeiten am Wohnraum unterblieben, so hat der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten auf Anordnung der zuständigen Stelle nachzuholen. Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung besteht und ihre Vornahme verhältnismäßig ist. Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf dem Erbbaurecht am Grundstück.

(2) Der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nur mit schriftlicher oder elektronischer Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Genehmigung erfordert regelmäßig einen Förderausgleich angemessener Art und Weise. Beruht ein ungenehmigter Leerstand auf einem Handeln, Dulden oder Unterlassen des Verfügungsberechtigten, so hat er den Wohnraum auf Verlangen der zuständigen Stelle einer wohnungssuchenden Person gemäß § 17 zum Gebrauch zu überlassen.

und

§ 27 (Fn 9)
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

2. entgegen §§ 16 Absatz 4, 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder 21 Absatz 6 Satz 1 oder 2 seiner Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,

5. seinen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 6 nicht nachkommt,

6. Wohnraum entgegen § 21 Absatz 2 leer stehen lässt,

7. entgegen § 21 Absatz 3 Wohnraum anderen als Wohnzwecken zuführt oder entsprechend baulich ändert oder trotz Aufforderung die Eignung des Wohnraums für Wohnzwecke nicht wiederherstellt oder ihn nicht gemäß § 17 Absatz 2 oder 3 zum Gebrauch überlässt,

9. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 der zuständigen Stelle Einsicht in seine Unterlagen nicht gewährt oder die Besichtigung verwehrt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 9 mit einem Bußgeld bis zu 4 000 Euro je Wohnung, der Nummer 3, 4 und 8 mit einem Bußgeld bis zu 25 000 Euro und der Nummer 1, 5, 6 und 7 mit einem Bußgeld bis zu 70 000 Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummern 1 bis 9 die zuständige Stelle.https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13285&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=537313

Begründung:

1. Die bestehenden Leerstände stehen im Gegensatz zu den Bemühungen um eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum. Sie wieder in die Bewirtschaftung zurückzuführen stellt die einfachste und schnellste Methode dar, Wohnraum zu schaffen.

2. Die verwahrlosten und zusehends verfallenden Gebäude stehen in direktem Widerspruch zu den Bemühungen z.B. des IHK um eine Attraktivierung des Stadtbildes.

3. Diese Leerstände haben direkte negative und wertmindernde Auswirkungen auf das Umfeld. Seuchenprophylaktisch stellen diese zudem ein Risiko dar [„Rattenherberge“]

4. Die Nutzung und Ertüchtigung von Bestandsgebäuden stellt die simpelste Form der Vermeidung zusätzlichen Verbrauchs von Stadtraum, fortschreitender Versiegelung und Naturzerstörung dar.

5. Spekulation durch Langzeitleerstand darf sich in Würselen nicht als lohnende Option darstellen.

6. Im Rahmen des Krieges in der Ukraine werden dringend provisorische Heimstätten benötigt.


Kosten
: Die Kosten werden auf die Eigentümer der Immobilien umgelegt.

Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“:
Wohnraum ist natürlich auch Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Einige Immobilien taugen darüber hinaus möglicherweise zur Einrichtung von Jugendtreffs.  

Die PARTEI Fraktion

im Rat der Stadt Würselen

Alfred Reuters [Vorsitzender]
Nicole Ziegenhagen

AZ/AN-Pressemeldung dazu: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/alsdorf/partei-fraktion-will-schnelles-handeln-in-sachen-leerstand_aid-66797139?utm_source=facebook

Antrag zur Einrichtung von „Hundefreilaufarealen“

Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:

Einrichtung von Hundefreilaufarealen

Die PARTEI Fraktion beantragt:

Die Verwaltung möge ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundefreilaufareale“ in allen Stadtteilen Würselens mit einer Darstellung der Kosten und Folgekosten erarbeiten, mögliche Standorte lokalisieren und dieses dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen.

Begründung:

Die Notwendigkeit ergibt sich allein schon aus der Novelle der ab 1.1.2022  geltenden
TierSchHuV:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3
1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,
3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.
https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm?s=09

Wir hoffen mit unserem Antrag eine Befriedung des Konflikts zwischen Hundehaltern und Hundehalterinnen und ihrer caniden Gefolgschaft einerseits, wie auch des berechtigten Anspruchs der hundelosen Teilbevölkerung auf einen Schutz vor Belästigungen bis hin zur Gefährdung durch eben jene „entfesselten Hunde“ andererseits leisten zu können.

Wir brauchen also Flächen für das Tollen, Spielen und Verweilen. Für den Menschen und für den Hund.

Die bisher in der ordnungsbehördlichen Verfügung gemachten Vorgaben haben in ihrer verschwommenen Unschärfe in jüngerer Zeit wieder zu verstärkten Konflikten z.B. im Stadtgarten geführt, die teilweise bis vor die Gerichte getragen wurden. „Innerhalb von Arealen mit geschlossener Bebauung“ gilt derzeit in unserer Stadt laut ordnungsbehördlicher Verfügung eine Anleinpflicht.  Auch hier brauchen wir im Sinne eines befriedenden Ausgleichs eine klare Regelung. Diese Anleinpflicht gilt auch in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft.

[Bonmot am Rande: Bis vor kurzem hing am Eingang zum Stadtgarten ein Schild aus den Gründertagen unseres Stadtgartens, auf dem, durch einige hübsche Zeichnungen illustriert, zu entnehmen war:
[…] gestattet sind: Radfahren, Blumenpflücken, Hundefreilauf, etc.
Das vorangestellte „Nicht“ war mitsamt eines Schildteilstückes bereits vor Jahren verlustig gegangen. Ob dies für anstehende Rechtsstreitigkeiten noch von Relevanz sein wird, bleibt abzuwarten.


In Folge der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der hundehaltenden Menschen in unserer Stadt noch einmal, gefühlt drastisch, erhöht.  

Die momentane Situation ist einerseits für viele Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Hunde selbst, andererseits aber auch für viele Menschen ohne einen solchen felligen Begleiter unbefriedigend. Um einen Hund artgerecht halten zu können ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Menschen und andere Flora und Fauna haben im Gegenzug das Recht, ohne hündische Bedrängungen den öffentlichen Raum zu durchschreiten. Eine Lösung dieser gegensätzlichen Bedürfnisse kann durch die Einrichtung solcher eingefriedeten Areale, landläufig auch „Hundewiesen“ genannt, erfolgreich gelöst werden.

Kosten: Ein solches Konzept wird nicht zum Nulltarif umsetzbar sein. Mit etwas gutem Willen werden sich jedoch Areale finden lassen, auf denen sich dies ohne überbordende Kosten und möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur umsetzen ließe. Zum Beispiel über eine dichte Hecke statt einer massiven Einzäunung. Hundehalterinnen und Hundehalter haben letztendlich auch einen Anspruch darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um eine konfliktarme Koexistenz zu erleichtern. Das Vorhalten der obligatorischen Kottüten wird dem Halter obliegen. Eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit derselben ist auf dem Areal zu installieren.


Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Kinder haben das Recht, sich überall und jederzeit sorglos und ohne die Gefahr der Konfrontation mit nicht angeleinten Hunden aufzuhalten. Indem man für die Bedürfnisse von Hunden geschützte Areale bereitstellt, wird dies besser gewährleistet.

Bericht in der AZ/AN: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/wuerselen/die-partei-will-konflikt-um-hundezonen-befrieden_aid-66316657

Warum wir „Team Maulwurf“ sind.

Quo vadis Broichweiden?

Kurz ein paar Aspekte zur Erklärung unseres Abstimmungsverhaltens in Sachen „Entwicklung Broichweiden“ und unserer Präferenz für den Stegreifentwurf „A“ im letzten Umweltausschuss:

Wir sollten tatsächlich einmal grundsätzlich überlegen, ob es richtig ist, sämtliche größeren Restgrünflächen in unserer Stadt dem scheinbaren „Diktat zur Wohnraumbeschaffung“ zu opfern. Also: Für wen wird in Würselen gebaut? Was wird gebaut? Wird gebaut um Bedarf aus Würselen zu decken? Wird eher gebaut, um Bedarf an „gediegenem Wohnraum“ zu decken? Bedienen wir Bedarfe aus dem Gebiet der Stadt Aachen, bzw. betreiben wir damit nicht einen ungesunden Wettbewerb um die Gunst externer Bauwilliger und gewinnmaximierungsbestrebter Kapitalgesellschaften auf Kosten der Lebensqualität in unserer Stadt? Ist Wohnungsnot nicht auch vielfach – wo Geld in Form von Krediten so billig ist wie nie – Wohnungsbauwunsch aus Investorensicht [Betongold]? Wie schaffen wir – neben dem puren Wohnraum – ein kulturell und sozial adäqutes Umfeld für eine wachsende Bevölkerungszahl? Reichen eine nahe „Fluchtmöglichkeit aus der Schlafstadt“ in Form einer Autobahnauffahrt und eine Kita in Wohnstattnähe? Welche Alternativen bieten sich an, wenn es tatsächlich darum geht, Wohnungsnot zu mildern: Leerstandsübernahmen? Aufstockungen? Alternative Wohnformen wie „Tiny Houses“? Wir empfehlen hier z.B. einmal einen Blick auf ein Projekt in der absoluten Innenstadtlage „Büchel“ in Aachen. Dort plant „man“ momentan die Neugestaltung einer „Bürgerwiese“ auf dem Filetstück-Areal des abgerissenen Parkhauses. Das wäre natürlich aus Sicht eines „Investors“ unter Profitgesichtspunkten absolut absurd. Für die Bürger vielleicht eher nicht. Geworden ist es nun mal – nach dem mehrheitlichen Plazet sämtlicher politischer Mitbewerber – der Entwurf „C“, rund die Hälfte des Areals soll mit acht viergeschossigen Wohngebäuden besetzt werden. Dazu gesellt sich ein ziemlich üppiger ebenerdiger Parkraum. Halt so, wie „man“ es schon immer gemacht hat. Die „Maulwurfshöhlenlösung A“ STADT PLATZ GRÜN| vom Büro Hartung mit den eingegrabenen und begrünten Einrichtungen, die oberirdisch Grün und Freiraum lassen, wäre da unserer Meinung nach eine wegweisende Alternative für Würselen / Broichweiden gewesen. Auch in Hinblick auf möglicherweise zukünftig verstärkt notwendige Bedienung von Schutzfunktionen gegenüber Klimaereignissen und was anscheinend in Europa wieder denkbare Kollisionen mit „dem Russen“ anbelangt.

Zur Vorlage Stegreifentwurf: http://diepartei-wuerselen.de/wp-content/uploads/2022/01/Vorlage_stegreif.pdf

Was denkt Ihr?
[a.r.]

Wir brauchen Eure Unterstützerunterschrift!

Sachlage: Wir brauchen noch Unterstützerunterschriften für unseren sehr guten Landtagskandidaten Thomas Schmitz [Stolberg, 20]. Du wohnst in Würselen, Herzogenrath, Baesweiler oder Alsdorf und hast noch keinen anderen Kandidaten mit einer Unterschrift unterstützt? Dann melde Dich per Mail unter diepartei.wuerselen@aol.com ! Wir schreiben zurück und schicken Dir schlimmstenfalls unseren berittenen Sammler bis vor die Haustür.
Das zu verwendende Formulare [siehe unten] kannst Du aber auch selbst ausdrucken und an uns schicken [Wichtig: Beide Seiten auf ein Blatt Papier als Vorder- und Rückseite drucken, ausfüllen und unterschreiben] Die PARTEI, Neuhauser Straße 44, 52146 Würselen.
Benötigt werden bis Ende Februar mindestens 100 Unterstützerunterschriften, sonst stehen wir bei der LTW nicht auf Euren Zetteln. Das wäre schlimm! Die PARTEI dankt Euch von Herzen!

Gelobet seiest Du, Wahlvolk!

Danke für Eure Stimmen! Dafür, dass Ihr uns auf dem Zettel hattet im Dreikampf der geschrumpften Giganten! Das ist uns Ansporn und Mutmacher für unser kommunalpolitisches Handeln hier in Würselen und in der gesamten Städteregion. Und für die vor uns stehenden Wahlen [Im Mai geht es schon weiter mit den Landtagswahlen in NRW!] Bleibt uns gewogen! Glückauf!

Auf dem Foto: Ralf Franzen, Olaf Jacobs, Eckhard Heck, Alfred Reuters, Dr. Elke Zobel

„Flashlight“ mit „Wöschelter Düvel“ geehrt.

Gestern durften wir einen der angenehmen Nebeneffekte unserer kommunalpolitischen Präsenz in Form des Ehrenamtsabends auf der Burg Wilhelmstein erleben. GenossiX Elke und GenossX Alfred hatten Freikarten bekommen und der Letztere hielt die Laudatio auf den von uns vorgeschlagen Preisträger: Das sowohl ehrenamtliche als auch extrem jugendliche Team der Bardenberger Tanzhallenlegende „Flashlight“.

Wöschelter Düvel für das Flashlight-Team

Laudatio im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ehrenwerte Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler,
honorable Honoratiorinnen und Honoratioren,

Ehre, wem Ehre gebührt? Aber wen?! Das ist eine gute Frage und bedurfte einer tiefgehend überdachten Entscheidung. Altruismus gibt es nicht, aber es ist nah dran. Nah dran sind wir auch hier und heute am eigentlichen Ort des Geschehens. Fußläufig ziemlich genau 1215 Meter oder eine Viertelstunde, wenn man so alt ist, wie ich.
Irgendwo in Bardenberg jedenfalls.

Doch erst einmal begeben wir uns auf eine kleine Zeitreise zurück: Meine juvenilen Erinnerungen ranken im Folgenden um diesen Ort und die Initiative der hier und heute zu ehrenden Gruppe junger Menschen, die diesen heute bespielen.



Ganz früh zu Beginn der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts des vorigen Jahrtausends betrat ich wohl zum ersten Mal diesen Raum im Keller eines katholischen Gemeindehauses, nachdem ich eine Etage höher ein Billet für ein paar Groschen erworben hatte. Freunde hatten mich überzeugt, dass dies an diesem Abend der „Place to be“ sei und so schwang man sich auf die Mobylette, um aus dem Zentrum der Heimatstadt Würselens ins vor nicht allzu langer Zeit eingemeindete und doch anscheinend noch in Teilen widerstrebend auf seine Eigenheiten beharrende Bardenberg zu fahren.

Gemeindehaus, katholische Kirche?  Mir bislang eher vom Kommunionsunterricht oder dem Kinderkarneval an St. Sebastian geläufig.  Ich betrete mit Herzklopfen erstmals diese vollkommen andere Sphäre. Bunte Lampen, Patchoulischwaden und ein Pulk junger, gleichgetakteter Menschen, dem die kleine Tanzfläche in dem nebelgetränkten Raum kaum genug Raum bieten kann. Es ist herrlich laut, eng und stickig.

Ich finde vorerst einen Platz ein wenig abseits des abgesteckten Rechtecks und stehe und staune, stehe und staune …


Hm … ich überstehe problemlos „Tainted Love“ von Soft Cell, kann mich bei Toy Doll’s „Nelly the Elephant“ noch zurückhalten, ergebe mich aber bei den ersten Tönen von „A forest“ [sie ahnen es: the cure!] und springe auf irgendeinen nur scheinbar freien Platz auf der Tanzfläche.

Natürlich treffe ich mit den ersten Sprüngen irgendeinen Damen-Knöchel und kann mich nur entschuldigen. Augen zu und weiter …

Als das Stück langsam mit den letzten tropfenden Bass-Noten erstirbt, wiedereröffne  ich meine Augen und bin zurück aus einer anderen Welt.

Der Raum wirkt auf den ersten Blick weiterhin vertraut, hat sich aber dennoch deutlich verändert. Der mittige, reetgedeckte Tresenpavillion ist verschwunden, die DJane heißt nicht mehr Werner. Auch hat ihre Klangquelle gewechselt [was zum Teufel ist ein i-Mac?!] und seine Koje ist verschoben. Die Menschen um mich herum sind teilweise noch die gleichen, aber während ich tanzte, sind sie, genau wie ich, um vier  Jahrzehnte  gealtert. Wo sind meine 1000 Mal geflickten Beinkleider, meine Adidas Allround, wo mein wallendes Haupthaar?!
All „Fade to grey“. Zufällig läuft auch gerade dieses Lied an, und wieder werde ich 40 Jahre jünger …

So oder so ähnlich wie in diesen höchst persönlichen Erinnerungen haben sicherlich etliche unter Ihnen diesen Ort und die ihn tragenden Personen erlebt. Und Sie haben es sicher schon längst „gerafft“: Die kleine Geschichte spielt im legendären Bardenberger „Flashlight“ im Keller des Kath. Pfarrheims St. Petrus u. Paulus.

  
Kinderdiscos, Cola-Parties, U18-Feten gab es früher in jedem Jugendheim unserer Stadt, das ist Geschichte und perdu.

[Kleiner kommunalpolitischer Einstreuer: Es wäre ganz toll, richtig und wichtig, wenn wir es schaffen würden, dass in jedem Ortsteil wieder ein immer offenes Angebot für Kinder und Jugendliche existieren dürfte!]

Der „lange Atem“ des Flashlight-Teams hingegen ist etwas ganz Besonderes und dies ist der Punkt, der uns, die Fraktion der PARTEI Die PARTEI im Stadtrat Würselens, veranlasst hat, das Flashlight für den diesjährigen Ehrenamtspreis „Wöschelter Düvel“ vorzuschlagen. Und das hat auch die mit der Preisvergabe beamtete Ehrenkommission einstimmig so gesehen.

Respekt und Dank also an Euch!

Seit dem 1. April 1977 – vor 44 Jahren [mit einigen Unterbrechungen]- macht Ihr, als ein ehrenamtlich agierendes Team aus jungen Menschen zwischen [aktuell] 16 und 28 Jahren, ein Angebot für die jungen Menschen in der Region und sorgt mit Herz, Verstand und persönlichem Einsatz dafür, dass sich hier JEDER wohlfühlen kann.

Und auch abseits des Kellerraums des Gemeindezentrums verbindet Euch offensichtlich noch mehr, denn Ihr unternehmt durchaus auch andere Dinge gemeinsam. Wenn die grassierende Pest keine Feten erlaubt, dann wisst Ihr Euch gemeinsam  anderweitig fit für die nächste Party zu halten. Ihr haltet das Projekt am Leben! Kreative Zwangspausen oder gar zwischenzeitlich auftretende Depression sowie Fluktuation wurde und wird immer wieder durch Neuzugänge kompensiert, wenn Altgewordene weiterziehen. Fertigkeiten werden erworben und vererbt. Neue Formate werden – wie zum Beispiel die OLDIEPARTIE – entwickelt und über die Jahre selbst wieder zur liebgewordenen Tradition. Und immer wieder wird das Flashlight für eine neue Generation lebendiger Treffpunkt für junge und junggebliebene Bardenbergerinner und Berger, Würselenerinnen jeden Geschlechts und Ortsteils und ja, sogar über die Grenzen der Stadt hinausreichend.

Immer wieder gab es auch Zeiten der Stille im Tanzpalast, die teilweise schmerzhaft lang dauerten. Aber die Idee des Pastors Franz Eversheim, Gott habe ihn seelig,  und der Truppe der ersten Tage war und ist immer noch zu gut, um sie sterben zu lassen! Nach Corona müssen einfach wieder die Lichter angehen! Wir werden dabei sein!
Eltern und sogar Großeltern, die selbst ihre ersten Tanzschuhe bei Euch verschlissen haben, bringen dann Ihre Kinder und Enkel wieder zu den Tanzveranstaltungen am früheren Abend und lechzen danach, auch selbst ein bis zwei Mal im Jahr, das Tanzbein bei der „Alten-Party“ schwingen zu dürfen! Ich bedanke mich als „Oldie“ auch hier noch einmal persönlich für diese wunderbare Möglichkeit, mich bei Euch regelmäßig zum Affen machen zu dürfen! Ihr, „Das Team“, verdient jede Anerkennung und Dank! Und natürlich auch den Wöschelter Düvel! Möge er ein kleiner Mutmacher auf dem Weg in eine noch ungewiss scheinende, aber sicherlich glorreiche  Zukunft sein

Euch allen auf den Rängen rufe ich zu: Geht in Euer Flashlight! [Termine auf http://www.flashlight.dance/] Gebt Euren Kindern ne Mark, ähm das war gestern, ein paar Euro und schickt sie zum Tanzen, sobald die Pandemie das wieder zulässt. Und keine Sorge: Alkohol gibt es seit 1979 nicht mehr auf den Jugendparties!  Die experimentellen Exzesse der ersten beiden Jahre wurden klug verarbeitet so dass uneingeschränkt gilt: Tanzen ist gesund! Tanzen verbindet! Tanzen macht glücklich!     

Lassen Sie  mich mit Kylie Minogue schließen:

Your Disco needs YOU!!! Und  wir alle brauchen unsere Disco! Unser Flashlight und sein Team! Danke für Ihr Ohr!

Ratssitzung am 18.5.2021

Drei PARTEI-Anträge, zwei knapp gescheitert. Ratsstreaming einstimmig zur Weiterverfolgung an die Verwaltung empfohlen. Nicole Ziegenhagens Ratsreport fasst die Ereignisse von gestern zusammen:

„Wertes Stimmvieh, Nicole hier. Unser Antrag zum Livestreaming von Ratssitzungen wurde soeben einstimmig angenommen. Das bedeutet jetzt aber nicht, dass ihr ab sofort die Sitzungen in der Badewanne verfolgen könnt, sondern, dass die Vollzeit-Verwaltenden jetzt den Auftrag haben, eine Vorlage zur Umsetzung desselben zu erarbeiten, über den dann abgestimmt wird. Dass das nicht so einfach ist, habt ihr ja vielleicht schon mitbekommen; in Kürze ist es halt so, dass der Stadtrat als Teil der Verwaltung da einfach anderen Regeln unterliegt als z.B. der Bundestag. Und wenn jemand im Rat nicht gestreamt werden möchte, ist das sein/ihr gutes Recht. Um die ganze Angelegenheit tatsächlich dann aus der Taufe zu heben muss jetzt halt erstmal offiziell herausgefunden werden, wie das am Besten geht, und vielleicht wird dann die offizielle Verwaltungsvorlage angenommen oder auch nicht. Jedenfalls geht das jetzt los, und das freut uns sehr.Die schlechte Nachricht ist dann, dass aus dem Urban Gardening auf dem Singer Gelände erstmal nichts wird. Auch der „Pfand gehört daneben“ Antrag wurde abgelehnt. Zu beiden Punkten gab es aber tatsächlich viele Wortmeldungen und ich bin ganz zuversichtlich, dass zumindest für die Gärtner noch irgendetwas Schönes herauskommt. Die „Pfand gehört daneben“-Ablehner hatten gute Argumente, nicht zuletzt das, dass sich sogar die Pfandsammler-Community dagegen ausspricht. Und zwar aus dem Grund, dass danaben stehendes Pfandgut zu Mitnahmeeffekten führt, so dass die Leute, die tatsächlich darauf angewiesen sind, am Ende des Tages weniger heraus bekommen als vorher. Das war mir so nicht bewusst. Die werten Kollegen von der FDP wollten übrigens direkt am liebsten einen Weinberg auf dem Gelände anlegen, unter dem Motto „Wenn schon, denn schon“. Immer diese Spaßparteien! 😽 Also wenn ich recht darüber nachdenke, ein Streaming der Ratssitzung gerade hätte schon einen sehr großen Unterhaltungswert gehabt. Wenn aus einem ersten „Also ich muss ja sagen, die Anträge der PARTEI sind immer interessant“ eine gute UND lustige Diskussion ergibt, geht es doch in eine sehr gute Richtung und zwar bergauf!“


Die PARTEI Antrag: Livestream-Übertragungen der Ratssitzungen


Die PARTEI Fraktion beantragt:

Livestream-Übertragungen der Ratssitzungen

Der Rat der Stadt Würselen beauftragt die Verwaltung, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für Liveübertragung auf der Homepage der Stadt zu schaffen. Die Umsetzung soll mit der Ratssitzung am 2. September 2021 beginnen.

Folgende Bedingungen sollen bei der Umsetzung eingehalten werden:

  1. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Stadtverordneten, der städtischen und weiteren Mitarbeitenden sowie Unbeteiligter sind nach geltendem Recht zu beachten.
  2. Es wird ein externer lokaler oder regionaler Dienstleister mit der Umsetzung über eine Zwei-Kamera-Lösung (Sitzungsleitung und Saalkamera) beauftragt. Lokale Unternehmen sollen dabei gezielt auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht werden.
  3. Sowohl vor als auch mindestens im ersten halben Jahr nach Einführung der Maßnahme wirbt die Stadt Würselen regelmäßig und auf geeignete Weise in der Öffentlichkeit für das neue Informationsangebot.


Für die Umsetzung der Livestream-Übertragung der Ratssitzungen ergänzt der Rat der Stadt Würselen seine Geschäftsordnung in § 6 Öffentlichkeit der Ratssitzungen, Absatz 1 wie folgt:

„Der öffentliche Teil der Sitzung des Rates wird in der Regel per Live-Stream im Internet übertragen. Die nach dem Datenschutzgesetz erforderliche Erklärung über die Einwilligung zur Übertragung der Redebeiträge wird für die Dauer eines Kalenderjahres abgegeben. Die Einwilligungserklärung kann mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise jederzeit widerrufen werden. Die Regelung gilt ebenfalls für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie für die Schriftführer*innen und ggf. auch weitere Bedienstete der Stadt, die regelmäßig an den Sitzungen des Rates teilnehmen.

Weitere Redner*innen, die weder dem Rat noch dem Verwaltungsvorstand angehören und die nicht zu den o.g. Bediensteten der Stadt Würselen gehören, erhalten für den konkreten Anlass die Möglichkeit, der Live-Übertragung für die Dauer der laufenden Ratsperiode zuzustimmen oder abzulehnen.

Begründung

Auch wenn dem Prinzip der Öffentlichkeit von Ratssitzungen bereits durch Saalöffentlichkeit entsprochen wird und kein grundsätzliches Recht auf Medienöffentlichkeit besteht, würde durch die Live-Übertragung von Ratssitzungen mehr Transparenz in der politischen Arbeit geschaffen. Für Transparenz sorgen, heißt auch Vertrauen zu wecken und damit letztlich auch Verschwörungsmythen vorzubeugen. Der Mitteilung 697/2020 vom 23.11.2020 des Städte- und Gemeindebunds NRW (AZ 17.1.1-002/001) ist zu entnehmen, dass unter Beachtung der geltenden einschlägigen Rechtsnormen (DS-GVO, GO NRW etc.) eine Übertragung der Ratssitzung durch entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung möglich wäre.

Ob Online-Shopping oder Online-Dating, in den vergangenen Jahren wurde viele Prozesse im Leben der Bürger*innen digitalisiert. Wenn alles Mögliche im Internet abrufbar ist und gerade die Prozesse der repräsentativen Demokratie nicht, so führt das mittel- bis langfristig zu Unverständnis in der Bürgerschaft. Zu erhoffen ist von einem Streaming zumindest auch eine höhere Wahlbeteiligung und ein verstärktes Interesse der Bürger*innen an der kommunalen Politik. Wenn mehr Menschen in Würselen am politischen Geschehen teilhaben, könnte man damit der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Auch könnte dies das Verständnis für die im Stadtrat gefällten Entscheidungen steigern.

Zudem gehen immer mehr Städte in Deutschland dazu über, die öffentlichen Sitzungen ihres Stadtrats live im Internet zu übertragen. Denn nicht jede*r Bürger*in hat pandemie-, gesundheits- oder zeitbedingt die Möglichkeit, zu Zeiten der Ratssitzung in den Sitzungssaal zu kommen und dort vielleicht noch zwei bis drei Stunden zu warten, bis tatsächlich der Tagesordnungspunkt behandelt wird, für den man sich eigentlich interessiert.

Ein Beispiel: Von Linden-Neusen aus dauert es bis zu einer Stunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadtmitte – und die Rückfahrt am gleichen Tag ist im schlimmsten Fall nicht mehr möglich. Witterungsbedingt ist auch der Weg mit dem Fahrrad nicht grundsätzlich zumutbar und die Nutzung des privaten PKW steht einerseits nicht jedem zur Verfügung und ist andererseits auch stets eine Belastung für die Umwelt. Im Internet jedenfalls würde diese Hürde vollkommen wegfallen.

Live-Streaming wäre ein Instrument, um politische Partizipation nachhaltig zu stärken. Die Erfahrungen, die andere Kommunen mit einem Livestream machen, sind nach unserem Kenntnisstand positiv. Die kommunale Politik in Würselen sollte sich die technischen Möglichkeiten einer digitalen Welt zunutze machen und diese als Chance begreifen, neue Wege der Bürgerkommunikation zu gehen.

Für Die PARTEI Fraktion
mit freundlichen Grüßen

Alfred Reuters, Nicole Ziegenhagen
Ausformulierung: Christoph Schirmel
Plakat: Christoph Schirmel

Antrag: BürgerInnengarten auf dem SINGER-Gelände/Gebiet der Stadt Würselen

Serviervorschlag

Der Rat der Stadt möge beschließen:

1. Die Lokalisierung und Freigabe einer Freifläche für ein Projekt „Kommunaler Garten“ / neudeutsch „Urban Gardening“ auf dem Gebiet der Stadt Würselen.

2. Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt gebeten zu prüfen, ob ein solches Projekt temporär auf dem ehemaligen SINGER-Werksgelände angesiedelt werden kann.


Die weitere Ausarbeitung dieses Antrags fußt exemplarisch auf der Annahme, dass das SINGER-Gelände hierfür dienen kann. Im Großen und Ganzen gelten die folgend gemachten Ausführungen aber für jede denkbare Brachfläche:

 „Die Brachfläche des ehemaligen, zwischenzeitig zurückgebauten Werksgeländes der Firma SINGER an der Bahnhofstraße in Würselen, soll vorübergehend und bis zur Entscheidung über die endgültige Nutzung des Areals als BürgerInnengarten bewirtschaftet werden.

Um dies zu ermöglichen sollen von Seiten der Verwaltungsspitze der Stadt Gespräche mit dem derzeitigen Eigner des Grundstückes geführt werden. Der seit Jahren bestehende Stillstand birgt seitens der Eigner eine Bringschuld an die Bürger unserer Stadt. Die Verwaltung soll beauftragt werden ein Konzept für die initiale Erschließung der Fläche zum oben genannten Zweck zu erarbeiten und dem Rat als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Haftungsfragen, die sich durch die Zwischennutzung des Areals ergeben könnten, sollen im Konzept berücksichtigt werden.

Variante: Sollte sich der Standort SINGER-Gelände nicht realisieren lassen, so gelte der Antrag in den   Kerngedanken für einen anderen, noch zu definierenden Ort in Würselen.


Der BürgerInnengarten im Detail:

1. Die jetzige Brache wird für alle BürgerInnen geöffnet, die gewillt sind eigenständig Pflanz- und Hochbeete anzulegen und zu pflegen, sowie auf weiteren Freiflächen Obst- und Gemüse zu züchten, sowie Blühpflanzen auszubringen. Ein Äquivalent zu „Karls Heilkräutergarten“ am Aachener Rathaus könnte dort ebenfalls installiert werden. Auf Rückbaubarkeit und/oder Mobilität der Einrichtungen soll angesichts der Endlichkeit des Projekts stets geachtet werden.

2. Eine Benutzung des Areals wird prinzipiell allen BürgerInnen gestattet. Der Aufenthalt auf dem Areal ist nicht an gärtnerische Ambitionen geknüpft, Spiel und Müßiggang ausdrücklich erlaubt. Die Gründung einer Gartengemeinschaft wird angeregt und unterstützt.

3. Der Betrieb des Gartens soll möglichst einfach (nur die nötigsten behördlichen Vorgaben) und  ressourcensparend (beispielsweise durch die Verwendung ökologisch vertretbaren Restmaterials) gestaltet sein. Die Einrichtung soll kostenlos und niederschwellig genutzt werden können.


4. Die BürgerInnen kümmern sich eigenständig um benötigtes Material, Saatgut und Arbeitsgeräte.

5. Bereits durch Pioniergewächse „eroberte“ Bereiche können erhalten werden. Durch eine sachgerechte Aussaat von Blühpflanzen (entsprechendes Saatgut steht jährlich durch die KDW in größeren Mengen zur Verfügung) entstehen auf dem gesamten Areals vereinzelt oder zusammenhängend Wildblumenwiesen, die Bienen Futter bieten.

6. Areale, die aufgrund eventuell noch bestehender Gefährdungspotenziale nicht zu betreten oder zu bewirtschaften sind, werden kenntlich gemacht und gesichert.

7. Inwieweit städtische Unterstützung z.B. vom Grünflächenamt oder durch die Lieferung von Kompost über die Kompostieranlage geleistet werden kann, soll geprüft werden. Desgleichen gilt für eine Wasserversorgung. Regenauffangbehälter stellen ggf. eine gute Alternative dar.

8. Die Einbindung bestehender Initiativen (beispielsweise von Bienenzuchtvereinen) ist sehr begrüßenswert, sofern sich diese mit dem Themen Nachhaltigkeit, Naturschutz oder anderen ökologischen Themen beschäftigen. Auch pädagogische oder naturkundliche Angebote sind denkbar. 

Begründung des Antrags

1. Ökologische Aufwertung durch temporäre Renaturierung

Begründet durch die Resultate der Bodenuntersuchung durch Dr. Tillmanns & Partner vom 29.11.1988 eingehend beim Fachbereich 4 am 1.12.1988, kann angenommen werden, dass der sofortigen Nutzung der Fläche im Bereich der „großen Kalihalde“ und der „kleinen Kalihalde“ als Erholung- und Freizeitgelände nichts entgegensteht. Durch eine – wenn auch nur vorübergehende – Nutzung des ansonsten brach liegenden Areals im Herzen der Stadt, erfährt dieses eine beträchtliche ökologische Aufwertung. Mit sehr überschaubarem Kostenaufwand lassen sich positive Effekte für das Mikroklima erzielen, das Insektensterben effizient bekämpfen und die Qualität des Bodens, auch im Hinblick auf eine spätere Nutzung, nachhaltig verbessern.

2. Belebung durch gesellschaftliche Interaktion


Insbesondere AnrainerInnen, aber generell alle interessierten BürgerInnen, sollen ausdrücklich zur Mitarbeit motiviert werden. Der so durch Gemeinschaftsarbeit wachsende BürgerInnengarten wird die Aufenthaltsqualität um die ehemaligen Kalihalden herum erheblich verbessern und den Gemeinschaftssinn in Würselen Mitte stärken und fördern. Der seit vielen Jahren ungenutzte „Todesstreifen“ wird durch soziale Interaktion wiederbelebt und wieder erlebbar gemacht. Die BürgerInnen werden den Ort zukünftig nicht nur zur Regeneration nutzen, sondern auch zu sinnstiftender, proaktiven Betätigung, die sogar den Gedanken der Selbstversorgung mit einbeziehen kann. Als Mehrgenerationengarten und als Treffpunkt der Kulturen stellt der BürgerInnengarten zudem ein soziales und interkulturelles Angebot dar.

3. Städtebaulichen Schandfleck begrünen und gleichzeitig Begeisterung für eine ökologische Stadt Würselen wecken

Die „Dauerbaustelle“ SINGER-Gelände macht niemandem Freude. Eine sinnvolle Zwischennutzung ist für die AnwohnerInnen und alle, die sich gerne engagieren würden, sicher eine attraktivere Alternative, als weitere Monate des subjektiv empfundenen Stillstands.

Nicht zuletzt soll der BürgerInnengarten als Anregung für mehr BürgerInnenbeteiligung am Umbau der Gesellschaft im Sinne einer ökologischen Stadt der Zukunft verstanden werden. Auf dem ehemaligen Gelände besteht zur Zeit die Möglichkeit temporär ein – im wahrsten Sinne des Wortes – Experimentierfeld zu installieren. Und das quasi zum Nulltarif. Eine solche zweckdienliche Initiative an dieser Stelle bringt nicht nur eine enorme Aufwertung des Lebensumfelds mit sich, sondern bietet die Chance eine Vielzahl von BürgerInnen für eine nachhaltige, urbane Entwicklung in Würselen zu begeistern.




Kosten: Angestrebt ist weitgehende Kostenneutralität für den städtischen Haushalt, da sich das Projekt über bürgerschaftliches Engagement tragen soll. Die Verwaltung wird aber in einem ersten Schritt beauftragt, ein Konzept zur kostengünstigen Variante der Eröffnung unter Beachtung von Haftungsfragen, die sich durch die Belebung des Areals ergeben könnten, zu erarbeiten und dem Rat als  Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Die Antragsinitiatoren bemühen sich bereits im Vorfeld um eine Interessenabfrage bei BürgerInnen, relevanten Initiativen und Institutionen. Erste Zusagen liegen schon heute vor.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder

Der BürgerInnengarten ist eine Erweiterung des Erlebnisraums Kalihalde und kommt als solche insbesondere auch den Kindern in Würselen zugute. Wo momentan ein „Betreten verboten“ Schild hängt, können schon bald Anschauungsunterricht in Sachen Ökologie (im eigens angelegten „Kindergarten“?) stattfinden oder Kulturtechniken en passant erlernt werden. Denn wo in einer Gemeinschaft gegärtnert wird, ergibt sich meist ganz von allein ein abwechslungsreiches und lehrreiches Umfeld für Kinder. Das beweisen viele offene Gartenprojekte deutschlandweit. Ein verstärktes Engagement junger Menschen im Themenfeld Naturschutz könnte hier einen weiteren Ausdruck finden.



Würselen, 25. März 2021


Alfred Reuters
Nicole Ziegenhagen
Mitarbeit: Eckhard Heck, Ilka Habrich

InteressentInnen melden sich gern auch schon mal bei uns:
dieparteifraktion.wuerselen@aol.com





























Anhang


Link auf eine Broschüre des Landes NRW zum Thema Gemeinschaftsgärten:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/gemeinsam_gaertnern_broschuere.pdf



Mobiles „urbanes Gärtnern“ / Beispiel aus Köln Ehrenfeld

Begriffsdefinition aus Wikipedia:

Beschreibung

Gemeinschaftsgärten sind kollektiv betriebene Gärten in der Tradition der community gardens. Die Grundstücke befinden sich meistens in der Stadt. Oft sind die Gärten öffentlich zugänglich. Der rechtliche Status ist sehr unterschiedlich. Es kann sich um Besetzungen handeln, es können aber auch Privatgrundstücke sein oder öffentliche Gelände. Die Initiatoren und Träger der Gemeinschaftsgärten können ebenfalls sehr verschieden sein: Nachbarn, politische Gruppen, Kirchen, Schulen und Guerilla-Gärtner. Dies hängt unmittelbar mit den jeweiligen Zielen sowie den örtlichen und regionalen Bedingungen, Bedürfnissen und den betreibenden Interessengruppen zusammen. Viele Gemeinschaftsgärten haben sich beispielsweise bereits mit dem Ziel des interkulturellen Gärtnerns zusammengefunden. Hier gärtnern Menschen unterschiedlichster nationaler Herkunft miteinander. Die Gemeinschaftsgärten entstanden zum einen aus einem neu erwachten Bedürfnis nach der Produktion eigener gesunder Lebensmittel (insbesondere in den Großstädten), aber auch mit dem Ziel des Austausches untereinander, nicht nur über gärtnerisches Alltags- und Fachwissen, und eben der Pflege von Gemeinschaftsleben. Viele Gärten entstanden durch öffentliche Förderung, aber mit dem Ziel der Erhaltung aus eigener Kraft. Nicht alle Gemeinschaftsgärten sind dauerhaft gesichert.



Besondere Formen

Eine weitere Form des Gemeinschaftsgartens ist Gardensharing (auch Landsharing), bei dem ein Grundbesitzer einem Gärtner (oder mehreren) Zugang zu Land, in der Regel einem Garten ermöglicht, um Nahrungsmittel anzubauen. Dies kann in einer vertraglich geregelten Beziehung zwischen zwei Personen (Personen im rechtlichen Sinn: es kann sich auch um Gruppen von Menschen oder juristische Personen handeln) oder über die Vermittlung durch ein Web-basiertes Projekt erfolgen. Land zu teilen ist keine Schenkökonomie, sondern der Share Economy zuzuordnen. Ermöglicht wird der rasche Zugang zur Nutzung von Boden, wenn Gemeinschaftsgärten nicht oder nur über Wartelisten genutzt werden können.

Eine Sonderform des Gemeinschaftsgartens ist der Gemeinschaftsdachgarten.[1]

In vielen Städten sind so genannte Mobile Gemeinschaftsgärten anzutreffen. Charakteristisch des Mobilen sind folgende Eigenschaften:

Hochbeet aus umgebauten Paletten mit Bigbag.

Palette auf Steinblöcke. Kontaminierter Boden mit Tennisplatzsand überdeckt.

  • Es wird Brachland in der Innenstadt verwendet, das im Regelfall nur temporär Brachland sein kann, aber dafür kostenlos oder gegen geringe Miete befristet überlassen wird.
  • Der komplette Garten wird mobil gehalten, indem alle Pflanzen nicht in den Boden gepflanzt werden, sondern auf Transportpaletten, Kisten, Fässern oder Säcken. Der komplette Gemeinschaftsgarten kann so umziehen, sobald das Brachland als Bauland genutzt werden soll. Bevorzugt werden Hochbeete auf Paletten, weil diese besonders gut per Gabelstapler umziehen können. Oft werden diese Paletten auf Steinblöcke gelegt, damit die Bodenfeuchtigkeit nicht das Holz angreift.
  • Sehr oft werden mobile Gemeinschaftsgärten auf kontaminierte Böden angelegt, weil dieses Brachland erst durch eine aufwendige Sanierung als Bauland genutzt werden kann. Charakteristisch an dieser Situation ist, dass oft der Boden zunächst mit einer unbedenklichen Schutzschicht überzogen werden muss, gegebenenfalls auch mit einer Folie als Trennschicht, um bei der Sanierung nicht die Entsorgungsmenge zu erhöhen. Das Pflanzen in Paletten ist hier auch erforderlich, damit das Wurzelwerk nicht mit dem kontaminierten Boden in Berührung kommt.
  • Da ein mobiler Gemeinschaftsgarten auf temporärem Brachland angelegt wird, sollte er möglichst ohne ortsgebundene Investitionen errichtet werden. Hilfreich ist hier die Nutzung von Abfällen aus der Wirtschaft, die sonst entsorgt werden müssten wie zum Beispiel Transportpaletten von Baustellen, Bigbags aus der Lebensmittelindustrie oder jährlich ausgetauschter Tennisplatzsand (bspw. als Schutzschicht gegenüber kontaminiertem Boden).

Antrag: Corona-Bußgelder in Jugendkulturfonds!

Die PARTEI Fraktion hat heute beantragt:

Einrichtung eines Jugendkulturfonds,
gespiesen aus vereinnahmten Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen Hygienevorschriften im Rahmen der Pandemie“.

Der Rat der Stadt Würselen beschließt,

Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Hygieneregeln im Zuge der Corona-Krise eingenommen wurden und weiterhin dazukommen, in einen Jugendkulturfonds fließen zu lassen. Dieser dient zur Unterstützung des Fortbestands der wenigen bestehenden Einrichtungen der Jugendarbeit beziehungsweise zur Schaffung neuer, dringend benötigter Orte und Szenerien jugendkulturarbeitsrelevanter „Ereignisse“ in Würselen. Der Jugendkulturfonds wird aufgestockt um einen 100%igen zusätzlichen Zuschuss der Stadt Würselen. Der Fonds soll als Auftakt zu einer spürbaren jugendkulturpolitischen Offensive der Stadt wahrnehmbar werden. Auch als kleine erste Wiedergutmachung und Heilung all dessen, was in den bis heute verstrichenen 12 Monaten an Entbehrungen und Vorenthaltungen von jungen WürselenerInnen im Rahmen der Pandemie ertragen wurde.
Wie die Gelder verwendet werden, wird z.B. vom zukünftig aufgestellten Jugendparlament zu entscheiden sein. Bis dahin entscheide ein „Arbeitskreis“.

Vorgeschlagen seien hier nur einige erste Ideen:

– Jugend-Open-Air-Festival bei freiem Eintritt im Stadtgarten
– Free-Dance-Festival [aka DISCO] irgendwo
– Erstausstattung eines Lokals zur dauerhaften Etablierung eines Jugendzentrums
– Frei-Eis
-etc.


Begründung: Kinder und Jugendliche sind die durch die Corona-Pandemie in besonderem Maße und in einer besonderen  – und für sie subjektiv empfunden langwierigen Maße –  an dem gehindert worden, was eigentlich das Ausleben der „besten Zeit ihres Lebens“ hätte werden sollen.
Die Auswirkungen betreffen nicht nur die bekannten schulischen Aspekte, sondern alle Facetten der Restriktion zwischenmenschlicher Interaktion.
Wir sind als Die PARTEI der Meinung, dass wir all diesen Menschen etwas zurückgeben müssen.
Und wenn ein Teil der hierfür auch nötigen finanziellen Aufwendungen aus den „Verfehlungen“ [und den daraus resultierenden Bußgeldern] der Wenigen speist, die es hie und da mit den Vorschriften in Konflikt gebracht hat, dann hat das noch einen zusätzlichen pädagogischen Nutzen.
Wir hoffen, dass wir diesen Antrag mit den Antworten auf unseren am 23. Februar gestellten [und angehängten] Fragenkatalog werden unterfüttern können. Hier hatten wir um Auskunft über die Höhe der verhängten/vereinnahmten Bußgelder, die Verteilung über Altersklassen
und Fragen zum Verlauf der Verfahren gestellt. Diese sind bis heute [15.03.2021] leider nicht beantwortet worden.

Sollte aus formalen Gründen eine direkter Transfer der vereinnahmte Bußgelder in diese Maßnahmen nicht möglich sein, so beantragen wir hier gleichzeitig eine Bereitstellung eines gleichen Betrages aus dem sonstigen Haushalt.


Mit freundlichen Grüßen


Alfred Reuters



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Fraktionsvorsitzender Die PARTEI Fraktion
Alfred Reuters