Antrag zur Einrichtung von „Hundefreilaufarealen“

Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:

Einrichtung von Hundefreilaufarealen

Die PARTEI Fraktion beantragt:

Die Verwaltung möge ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundefreilaufareale“ in allen Stadtteilen Würselens mit einer Darstellung der Kosten und Folgekosten erarbeiten, mögliche Standorte lokalisieren und dieses dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen.

Begründung:

Die Notwendigkeit ergibt sich allein schon aus der Novelle der ab 1.1.2022  geltenden
TierSchHuV:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3
1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,
3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.
https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm?s=09

Wir hoffen mit unserem Antrag eine Befriedung des Konflikts zwischen Hundehaltern und Hundehalterinnen und ihrer caniden Gefolgschaft einerseits, wie auch des berechtigten Anspruchs der hundelosen Teilbevölkerung auf einen Schutz vor Belästigungen bis hin zur Gefährdung durch eben jene „entfesselten Hunde“ andererseits leisten zu können.

Wir brauchen also Flächen für das Tollen, Spielen und Verweilen. Für den Menschen und für den Hund.

Die bisher in der ordnungsbehördlichen Verfügung gemachten Vorgaben haben in ihrer verschwommenen Unschärfe in jüngerer Zeit wieder zu verstärkten Konflikten z.B. im Stadtgarten geführt, die teilweise bis vor die Gerichte getragen wurden. „Innerhalb von Arealen mit geschlossener Bebauung“ gilt derzeit in unserer Stadt laut ordnungsbehördlicher Verfügung eine Anleinpflicht.  Auch hier brauchen wir im Sinne eines befriedenden Ausgleichs eine klare Regelung. Diese Anleinpflicht gilt auch in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft.

[Bonmot am Rande: Bis vor kurzem hing am Eingang zum Stadtgarten ein Schild aus den Gründertagen unseres Stadtgartens, auf dem, durch einige hübsche Zeichnungen illustriert, zu entnehmen war:
[…] gestattet sind: Radfahren, Blumenpflücken, Hundefreilauf, etc.
Das vorangestellte „Nicht“ war mitsamt eines Schildteilstückes bereits vor Jahren verlustig gegangen. Ob dies für anstehende Rechtsstreitigkeiten noch von Relevanz sein wird, bleibt abzuwarten.


In Folge der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der hundehaltenden Menschen in unserer Stadt noch einmal, gefühlt drastisch, erhöht.  

Die momentane Situation ist einerseits für viele Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Hunde selbst, andererseits aber auch für viele Menschen ohne einen solchen felligen Begleiter unbefriedigend. Um einen Hund artgerecht halten zu können ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Menschen und andere Flora und Fauna haben im Gegenzug das Recht, ohne hündische Bedrängungen den öffentlichen Raum zu durchschreiten. Eine Lösung dieser gegensätzlichen Bedürfnisse kann durch die Einrichtung solcher eingefriedeten Areale, landläufig auch „Hundewiesen“ genannt, erfolgreich gelöst werden.

Kosten: Ein solches Konzept wird nicht zum Nulltarif umsetzbar sein. Mit etwas gutem Willen werden sich jedoch Areale finden lassen, auf denen sich dies ohne überbordende Kosten und möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur umsetzen ließe. Zum Beispiel über eine dichte Hecke statt einer massiven Einzäunung. Hundehalterinnen und Hundehalter haben letztendlich auch einen Anspruch darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um eine konfliktarme Koexistenz zu erleichtern. Das Vorhalten der obligatorischen Kottüten wird dem Halter obliegen. Eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit derselben ist auf dem Areal zu installieren.


Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Kinder haben das Recht, sich überall und jederzeit sorglos und ohne die Gefahr der Konfrontation mit nicht angeleinten Hunden aufzuhalten. Indem man für die Bedürfnisse von Hunden geschützte Areale bereitstellt, wird dies besser gewährleistet.

Bericht in der AZ/AN: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/wuerselen/die-partei-will-konflikt-um-hundezonen-befrieden_aid-66316657

Die PARTEI Antrag: Livestream-Übertragungen der Ratssitzungen


Die PARTEI Fraktion beantragt:

Livestream-Übertragungen der Ratssitzungen

Der Rat der Stadt Würselen beauftragt die Verwaltung, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für Liveübertragung auf der Homepage der Stadt zu schaffen. Die Umsetzung soll mit der Ratssitzung am 2. September 2021 beginnen.

Folgende Bedingungen sollen bei der Umsetzung eingehalten werden:

  1. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Stadtverordneten, der städtischen und weiteren Mitarbeitenden sowie Unbeteiligter sind nach geltendem Recht zu beachten.
  2. Es wird ein externer lokaler oder regionaler Dienstleister mit der Umsetzung über eine Zwei-Kamera-Lösung (Sitzungsleitung und Saalkamera) beauftragt. Lokale Unternehmen sollen dabei gezielt auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht werden.
  3. Sowohl vor als auch mindestens im ersten halben Jahr nach Einführung der Maßnahme wirbt die Stadt Würselen regelmäßig und auf geeignete Weise in der Öffentlichkeit für das neue Informationsangebot.


Für die Umsetzung der Livestream-Übertragung der Ratssitzungen ergänzt der Rat der Stadt Würselen seine Geschäftsordnung in § 6 Öffentlichkeit der Ratssitzungen, Absatz 1 wie folgt:

„Der öffentliche Teil der Sitzung des Rates wird in der Regel per Live-Stream im Internet übertragen. Die nach dem Datenschutzgesetz erforderliche Erklärung über die Einwilligung zur Übertragung der Redebeiträge wird für die Dauer eines Kalenderjahres abgegeben. Die Einwilligungserklärung kann mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise jederzeit widerrufen werden. Die Regelung gilt ebenfalls für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie für die Schriftführer*innen und ggf. auch weitere Bedienstete der Stadt, die regelmäßig an den Sitzungen des Rates teilnehmen.

Weitere Redner*innen, die weder dem Rat noch dem Verwaltungsvorstand angehören und die nicht zu den o.g. Bediensteten der Stadt Würselen gehören, erhalten für den konkreten Anlass die Möglichkeit, der Live-Übertragung für die Dauer der laufenden Ratsperiode zuzustimmen oder abzulehnen.

Begründung

Auch wenn dem Prinzip der Öffentlichkeit von Ratssitzungen bereits durch Saalöffentlichkeit entsprochen wird und kein grundsätzliches Recht auf Medienöffentlichkeit besteht, würde durch die Live-Übertragung von Ratssitzungen mehr Transparenz in der politischen Arbeit geschaffen. Für Transparenz sorgen, heißt auch Vertrauen zu wecken und damit letztlich auch Verschwörungsmythen vorzubeugen. Der Mitteilung 697/2020 vom 23.11.2020 des Städte- und Gemeindebunds NRW (AZ 17.1.1-002/001) ist zu entnehmen, dass unter Beachtung der geltenden einschlägigen Rechtsnormen (DS-GVO, GO NRW etc.) eine Übertragung der Ratssitzung durch entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung möglich wäre.

Ob Online-Shopping oder Online-Dating, in den vergangenen Jahren wurde viele Prozesse im Leben der Bürger*innen digitalisiert. Wenn alles Mögliche im Internet abrufbar ist und gerade die Prozesse der repräsentativen Demokratie nicht, so führt das mittel- bis langfristig zu Unverständnis in der Bürgerschaft. Zu erhoffen ist von einem Streaming zumindest auch eine höhere Wahlbeteiligung und ein verstärktes Interesse der Bürger*innen an der kommunalen Politik. Wenn mehr Menschen in Würselen am politischen Geschehen teilhaben, könnte man damit der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Auch könnte dies das Verständnis für die im Stadtrat gefällten Entscheidungen steigern.

Zudem gehen immer mehr Städte in Deutschland dazu über, die öffentlichen Sitzungen ihres Stadtrats live im Internet zu übertragen. Denn nicht jede*r Bürger*in hat pandemie-, gesundheits- oder zeitbedingt die Möglichkeit, zu Zeiten der Ratssitzung in den Sitzungssaal zu kommen und dort vielleicht noch zwei bis drei Stunden zu warten, bis tatsächlich der Tagesordnungspunkt behandelt wird, für den man sich eigentlich interessiert.

Ein Beispiel: Von Linden-Neusen aus dauert es bis zu einer Stunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadtmitte – und die Rückfahrt am gleichen Tag ist im schlimmsten Fall nicht mehr möglich. Witterungsbedingt ist auch der Weg mit dem Fahrrad nicht grundsätzlich zumutbar und die Nutzung des privaten PKW steht einerseits nicht jedem zur Verfügung und ist andererseits auch stets eine Belastung für die Umwelt. Im Internet jedenfalls würde diese Hürde vollkommen wegfallen.

Live-Streaming wäre ein Instrument, um politische Partizipation nachhaltig zu stärken. Die Erfahrungen, die andere Kommunen mit einem Livestream machen, sind nach unserem Kenntnisstand positiv. Die kommunale Politik in Würselen sollte sich die technischen Möglichkeiten einer digitalen Welt zunutze machen und diese als Chance begreifen, neue Wege der Bürgerkommunikation zu gehen.

Für Die PARTEI Fraktion
mit freundlichen Grüßen

Alfred Reuters, Nicole Ziegenhagen
Ausformulierung: Christoph Schirmel
Plakat: Christoph Schirmel