Warum öffentliche, barrierefreie Toiletten in unserer Stadt unverzichtbar sind.
Stell dir vor, du bist mitten in der Stadt, genießt einen schönen Tag, schlenderst nach Geschäftsschluss durch die Würselener Innenstadt, durch den Stadtgarten oder durch die zugehörigen Dörfer und plötzlich meldet sich die Natur – und zwar dringend! Öffentliche Toiletten sind in solchen Momenten wahre Helden des Alltags. Sie retten uns vor peinlichen Tänzen und verzweifelten Suchen nach dem nächsten Café. Öffentliche Toiletten sind nicht nur ein Zeichen von Zivilisation, sondern auch ein Segen für unsere Blase und unser Wohlbefinden. Sie verhindern, dass wir uns in die Büsche schlagen müssen und sorgen dafür, dass unsere Innenstädte sauber und olfaktorisch rein bleiben. Außerdem sind sie ein Ort der Begegnung – wer weiß, vielleicht triffst du dort den nächsten großen Philosophen oder zumindest jemanden, der genauso erleichtert ist wie du! Also, lasst uns öffentliche Toiletten in Würselen schaffen! Sie sind die stillen Helden, die uns in den entscheidenden Momenten zur Seite stehen. Für gute Geschäfte dann gern auch mal mit Münzeinwurf.
P.S.: Zumindest im Stadtgarten existieren noch die Reste der ehemaligen Toilettenanlage des Grillplatzes. Hier könnte man schonmal feucht durchwischen.
Unter unser Motto „Was [draus] machen statt platt machen!“ fällt auch unsere Idee zu einer Fortnutzung des Sportplatzes in Scherberg. Mit ganz bescheidenem finanziellen Einsatz könnte daraus ein Jugendzeltplatz gemacht werden. Intelligente Konversion statt kostenintensiver und umweltbelastender Abriss und Neubau wo immer das möglich ist. Auch dieses Projekt möchten wir in der nächsten Legislatur anschieben:
Einrichtung eines Jugendzeltplatzes auf dem ehemaligen Sportplatz in Scherberg
Dieser Platz bietet ideale Voraussetzungen für die Schaffung eines sicheren und attraktiven Freizeitortes für Jugendliche und eine sinnvolle Fortnutzung der bereits und noch bestehenden Infrastruktur. Begriffsdefinition: Ein Jugendzeltplatz ist ein speziell ausgewiesenes Gelände, das für das Zelten von Jugendlichen vorgesehen ist. Solche Plätze bieten oft grundlegende Infrastruktur wie sanitäre Anlagen, Feuerstellen und manchmal auch Gemeinschaftsräume. Sie dienen als sichere und betreute Orte, an denen Jugendliche ihre Freizeit in der Natur verbringen, soziale Kontakte knüpfen [Klassenfahrten und Städtepartnerschaftspflege inklusive!] und verschiedene Outdoor-Aktivitäten durchführen können.
Begründung:
1. Förderung der Jugendarbeit: Ein Jugendzeltplatz bietet Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten und soziale Kompetenzen zu entwickeln. 2. Sicherer Ort: Der ehemalige Sportplatz ist ein sicherer und gut erreichbarer Ort, der bereits über die notwendige Infrastruktur verfügt. Der Platz und die bestehende Bebauung werden einer sinnvollen Nutzung zugeführt. Der Sportplatz an der Paulinenstraße in Würselen-Scherberg hat eine interessante Geschichte. Ursprünglich diente er als Trainings- und Spielstätte für lokale Sportvereine und war ein zentraler Treffpunkt für sportliche Aktivitäten in der Gemeinde. Im Laufe der Jahre wurde der Platz von verschiedenen Vereinen genutzt und war Schauplatz zahlreicher lokaler Fußballspiele und Sportveranstaltungen. Heute wird der Platz nicht mehr regelmäßig für Sportveranstaltungen genutzt und bietet daher Potenzial für eine neue Nutzung, wie zum Beispiel einen Jugendzeltplatz Vorschläge zur Umsetzung: • Infrastruktur: Renovierung von sanitären Anlagen und Einrichtung einer Feuerstelle. • Sicherheit: Regelmäßige Überprüfung des Platzes und Bereitstellung von Erste-Hilfe-Ausrüstung. Verwaltung: Eventuell Einbindung lokaler Jugendorganisationen in die Verwaltung und Betreuung des Platzes. Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“: Das Erleben von Natur und sozialer Interaktion spielt eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden und die persönliche Entwicklung von Menschen jeden Alters. Naturerlebnisse: 1. Kreativität und Konzentration: Naturerlebnisse fördern die Kreativität und verbessern die Konzentrationsfähigkeit. Besonders für Kinder und Jugendliche sind regelmäßige Aufenthalte in der Natur wichtig, um ihre kognitive Entwicklung zu unterstützen. Naturerlebnisse tragen wesentlich zur Bewusstseinsbildung für die Umwelt bei. Durch direkte Erfahrungen in der Natur entwickeln Menschen ein tieferes Verständnis und eine stärkere Wertschätzung für die Umwelt. Dies fördert umweltbewusstes Verhalten und das Engagement für den Naturschutz. 2. Gesundheit: Aktivitäten im Freien fördern die körperliche Gesundheit, indem sie Bewegung an der frischen Luft ermöglichen und das Immunsystem stärken. Stressreduktion: Der Aufenthalt in der Natur hilft, Stress abzubauen und das allgemeine Wohlbefinden zu steigern. Studien zeigen, dass schon kurze Aufenthalte im Grünen die Herzfrequenz senken und die Stimmung verbessern können. Soziale Interaktion: 1. Gemeinschaftsgefühl: Soziale Interaktionen stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern den Zusammenhalt. Gemeinsame Aktivitäten, wie zum Beispiel das Zelten, schaffen wertvolle Erinnerungen und stärken die sozialen Bindungen. 2. Kommunikationsfähigkeiten: Durch den Austausch mit anderen Menschen werden Kommunikationsfähigkeiten verbessert und Empathie gefördert. Dies ist besonders wichtig für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. 3. Emotionale Unterstützung: Soziale Netzwerke bieten emotionale Unterstützung und können helfen, Herausforderungen besser zu bewältigen. Freundschaften und familiäre Bindungen sind wichtige Ressourcen für die psychische Gesundheit. Die Kombination von Naturerlebnissen und sozialer Interaktion bietet somit eine ganzheitliche Förderung des Wohlbefindens und der persönlichen Entwicklung. Ein Jugendzeltplatz, wie der vorgeschlagene in Würselen-Scherberg, könnte diese wertvollen Erfahrungen ermöglichen und einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft leisten. Wir sind überzeugt, dass die Einrichtung eines Jugendzeltplatzes einen wertvollen Beitrag zur Jugendarbeit in unserer Stadt leisten wird. Für Rückfragen und weitere Gespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre PARTEI OV Würselen und Alfred Reuters
Mission erfolgreich abgeschlossen! Dankeschön an alle, die dabei sind und dabei waren! Unser Wahlvorschlag mit sämtlichen Wahlbezirken, der Reserveliste und unserem BM-Wahlvorschlag wurde jetzt vom Wahlamt vorläufig ohne weitere Bemängelung eingeordnert. Hurra! Unsere 3 Bewerbungen aus Würselen für den Städtergionstag sind ebenfalls finalisiert. Hurra!
Die öffentliche Verkündung der teilnehmenden Parteien und Kandidaten findet statt im Rahmen des Wahlausschusses statt. Wir hoffen auf die rege Teilnahme von Besucherinnen und Besuchern aus dem demokratischen Spektrum auf der Tribüne.
Ö 3 Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW Entscheidung
Ö 4 Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat am 14.09.2025 gem. § 6 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen Entscheidung
Ö 5 Anfragen und Mitteilungen
Foto: Olaf Jacobs, Städteregionsverbandsvorsitzender von Die PARTEI, Mitglied des Städteregionstags Alfred Reuters – Bürgermeisterkandidat Die PARTEI für Würselen und stellvertretender Städteregionsverbandsvorsitzender Die PARTEI, Vors. Die PARTEI OV Würselen, Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender Die PARTEI Fraktion im Rat der Stadt Würselen, Mensch.
gegen Ende der aktuellen Wahlperiode dürfen wir nun alle erleben, dass sich in Würselen, kurz vor „Einsendeschluss“, die rechten Kräfte in Form einer dann doch durch offensichtlich externe Anleitung irgendwie zusammengekommenen Liste, die ahefdeh zur Wahl stellt. Ein Herr Jürgen Klever, bisher eher durch zunehmend radikalisierte, unverblümte Postings homophober, kreuz- und querdenkender Inhalte, als kauziger Prediger einer „Hier-ist-alles-Mist-Gemeinde“, als genereller Zweifler an der Statthaftigkeit demokratischer Instanzen und dann seit längerem auch als offener Multiplikator von ahefdeh-Postings, möchte Bürgermeister werden und „Versprechen halten“. Welche Versprechen? Gibt es Ideen, die über eine „gräulich- bräunliche Vision“ der als rechtsextrem eingestuften „Vaterpartei“ hinausgehen?
Niemand möchte im Mief einer Klever’schen Albtraumwelt leben. Naja, ein paar vielleicht … Wir wollen in Würselen weiterhin so leben, dass es der ahefdeh nicht gefällt! Wir wollen eine bunte Gemeinschaft bleiben, in der jeder und jede nach seiner/ihrer Façon glücklich werden darf. Individuelle Freiheiten, wie sie unser Grundgesetz garantiert, müssen gelebt werden können. Jeder konstruktive Beitrag zum Wohl unserer Gemeinde soll willkommen bleiben, ohne Bewertung seiner Herkunft, seines Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters der beitragenden Person oder seiner Haartracht!
Ich und die gesamte erweiterte PARTEI-Fraktion haben die vergangenen fünf Jahre im Rat, in den Ausschüssen und in der informellen Kommunikation mit den übrigen im Rat vertretenen Parteien und mit Peter Havers als fair, konstruktiv und wertschätzend empfunden. Manche unserer Ziele hätten wir gern als umgesetzt abgehakt, aber deshalb machen wir ja weiter. Es wurde um den besten Weg gestritten und gerungen, das ist logisch und gut. Aber es wurden Kompromisse zum Wohl der gesamten Stadt gesucht und meistens gefunden. Natürlich: Vieles kostet Geld und letztendlich müssen wir das alle bezahlen. Gemeinschaftliches Wirtschaften kostet immer. Vom Paar über die Familie, den Verein, die Gemeinde bis in die höchsten staatlichen Organisationsformen. Wir schaffen uns also im Grunde „etwas an“, bauen Schulen und Sportstätten, Kanäle und Parkautomaten. Wer dagegen dumpf den Steuerboykott [der bisher einzig erkennbare Auswurf vor den eigentlichen Zielen des Machtheischens der Gesamtbewegung] propagiert, der ist entweder Egoist, Millionär, ein wenig eindimensional denkend oder alles in einer Person.
Auf in den Kampf für Freiheit und Menschlichkeit! Shave the hate in Würselen
Herzlichst Alfred Reuters Bürgermeisterkandidat für Würselen
Auf eine Käseplatte mit Alfred Reuters – Bürgermeisterkandidat der PARTEI für Würselen. Gestern in Morsbach/Teut: Der direkte Dialog mit den Menschen vor Ort ist wichtiger denn je – und genau darum geht es an diesem Abend. Gemeinsam Ideen entwickeln für den Ortsteil, die Stadt und die Region! Vielen Dank für die Einladung, Anja!
Würselen, 28. Mai 2025 – Am Mittwoch, den 28. Mai, traf sich Die PARTEI Würselen zu ihrer turnusmäßigen Mitgliederinnenversammlung und zur Aufstellung der Kandidaturen für die Kommunalwahl im Herbst. Die Veranstaltung fand auf der Kegelbahn in der Kneipe Hendriks in Elchenrath statt.
Unter der Leitung des Städteregionsverbandsvorsitzenden der PARTEI, Olaf Jacobs, wurden in den ersten beiden Wahlgängen die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für die 19 Wahlbezirke sowie die Reserveliste gewählt. In einer weiteren Wahl wurde Alfred Reuters zum Kandidaten der PARTEI für das Amt des Bürgermeisters bestimmt.
In seiner Antrittsrede umriss Alfred Reuters die Ziele der PARTEI, die ihre Präsenz im kommenden Rat von aktuell zwei Stadtverordneten, weiter ausbauen möchte. Er stellte zukünftige Projekte und Etappenziele vor und dankte den bisher im Rat und in den Ausschüssen Tätigen für ihr unermüdliches Engagement. Auf die Entlastung des bisherigen Vorstands folgte sodann die Neuwahl: Erster Vorsitzender des Ortsverbands bleibt Alfred Reuters, seine Vertreterin wird Anja Winkler-Johach, Schatzmeister ist Walter Galle, Innerortsverbandliche Antidiskriminierungs- und Streitschlichtungsperson ist Ilka Habrich-Arntz.
Nachdem die Veranstaltung am späten Abend offiziell für beendet erklärt wurde, wurden Pizzas geliefert und noch einige Kugeln in die Vollen geworfen.
Foto: C by Olaf Jacobs, v.l.n.r.: Walter Galle, Ilka Habrich-Arntz, Patrick Wiek, Anja Winkler-Johach, Alfred Reuters
Der Alte Bahnhof in Würselen: Historische Ansicht und historischer Aufkleber aus den 80ern
Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:
Der Rat der Stadt Würselen möge beschliessen, den kürzlich und jenseits einer öffentlichen Diskussion geschlossenen Jugendtreff im Alten Bahnhof in seiner Funktion als Jugendtreff umgehend wiederherzustellen.
Begründung: Eine Jugendbegegnungsstätte und Ort der Freizeitgestaltung und des finanzinteressenlos dargebotenen Angebots für Verweilen und Müßiggang jenseits von Schule und Vereinen existiert in Würselen Mitte nicht [mehr]. Diese zur Verfügung zu stellen ist eine essentielle Aufgabe unserer Stadtgesellschaft. Die kürzliche Schließung eines der letzten – in bescheidenen Ausmaßen – vorhandenen Angebote ist ein „Schlag ins Gesicht“ dieses berechtigten Anspruchs und eine Bankrotterklärung bezüglich des selbst verliehenen Titels „Stadt der Kinder“. Die Einrichtung sollte unter dem Gesichtspunkt des zu erwartenden Umbaus der Gesamtimmobilie dort „so lange wie möglich“ betrieben, dann in eine Übergangslösung überführt [z.B. Leerstandsnutzung eines Lokals an der Kaiserstraße] und nach dem Bahnhofsumbau wieder an den tradierten Ort zurückkehren. Hierzu möge man ggf. mit den SVs der Schulen [insbesondere der nahegelegenen Gesamtschule] in Kontakt treten und prüfen, ob dererseits ein Interesse besteht, den Alten Bahnhof als selbstverwalteten Jugendtreff /Jugendcafé zu betreiben. Gleichfalls sollte der am Orte vorhandene Spielplatz wieder in einen nutzbaren Zustand versetzt werden. Das Thema wird in den Arbeitskreis „Stadt der Kinder“ zur weiteren Planung gereicht. Dieser hat zukünftig wieder regelmäßig seine Arbeit aufzunehmen.
Kosten: Die Kosten der bisher dort engagierten Stelle könnten fortgeschrienen werden. Eine selbstverwaltete Variante könnte zudem nahezu kostenneutral funktionieren. Inventar ist vorhanden und liegt brach.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Viele.
Stv. Alfred Reuters, Stv. Nicole Ziegenhagen und Die PARTEI Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtkämmerer, sehr geehrte RatskollegInnen, verehrte BürgerInnen, nichtwahlberechtigte Zugezogene, MigrantInnen, Geflüchtete und Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, liebe Journaille,
wir beraten hier und heute – hoffentlich final – den Haushaltsentwurf für 2023/2024. Zum ersten Mal ersetzt eine scheinbar gewichtslose Datei den zuvor aus einem nur mit der Sackkarre handhabbaren Papierstapel. Wir bewegten uns also mit dem Cursor durch das Dickicht der Zahlen statt mit der angefeuchteten Fingerspitze durchs Papierne und suchten nach den finanziellen Fundamenten für uns wichtig scheinende Projekte und Aufgaben. Aus dem Zahlenbrei ein schmackhaftes Mahl zu zaubern oder ein schlüssiges Alternativkonglomerat anzubieten liegt außerhalb unserer und speziell meiner Grundrechenartenbegabungen und unterbleibt auch in der Folge. Insofern also Poesie statt Rechenschieberei.
Was bleibt und was wird nun werden?
Lassen sie mich mit Jupp Schmitz ausrufen: „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?!“ – oder besser: Hätten wir schneller gedacht und schneller entschieden, dann wäre dem Stadtsäckelhalter und den Einzahlenden so manche aus Inflation und Zinsinfarkt erwachsende und eskalierende Ausgabe erspart geblieben. Wir müssen – und das sind nur die fettesten Brocken – drei bis 4 Schulen neu bauen, erweitern oder ertüchtigen. Hier hing und hängt es teils an Detailfragen und Diskussionen um mögliche oder vorgeschobene Alternativen. Angefangenes lief viel zu oft aus dem Ruder und steht bestenfalls halbfertig da. Da will sich manch eine oder einer den Schopf raufen oder die Glatze kratzen und rufen: Fangt endlich an, sonst wird das nix mehr!
Wir bauen ein komplett neues Gewerbegebiet für primär luftfahrtaffines Klientel um eine verlängerte und virtuos verschwenkte Start- und Landebahn. Neue Stadtviertel werden gebastelt. Für vieles haben wir sehr schöne und wohlklingende Namen erdacht: Wer parkt sein Automobil nicht lieber im Mobility-Hub als in einem schnöden Parkhaus?! Aus Vierteln werden Quartiere. Aus Streuselbrötchen delikates Konfekt.
Wir hatten uns noch so viel mehr vorgenommen. Was wird aus Broichweiden-Mitte, aus Bardenberg? Was wird aus dem Alten Bahnhof? Was aus dem Alten Rathaus? Was wird aus dem Ausbau dringend benötigter Freiräume für Kinder und Jugendliche?
Wir dachten noch vor Kurzem, wir lebten in einer Welt der unendlichen finanziellen Ressourcen. Geld gab’s für Nix bei den Banken. Oder Projekte via ÖPP. Deshalb lieber gleich eine Vierfachhalle als die geplante Mickerlösung! Abrriss und Neubau statt Erhalt! Und die Ratssessel mit Kaninchenfell verbrämter Lordosenstütze und Einnickverstellung. Herrlich!
Dann kam der Russe und wir standen vor dem Scherbenhaufen der Vision des unendlichen Wohlstandes. Naja, da war die Sache mit dem Zehohzwei, aber ein paar Blühstreifen und Dachbegrünungen würden uns schon vor dem drohenden Klimainferno bewahren. Aber sonst ging’s uns gut. Und wir hatten immer reichlich Ausnahmefällgenehmigungen auf den Tagesordnungen. Und Versiegelungen. Und …
Die Zahl der Münzen ist endlich und wir stehen zukünftig vor der wichtigen Frage, wie wir die verbliebenen Mittel sinnvoll und allgemeinförderlich investieren wollen und können. Wir stehen heute hinter einer baldestmöglichen Erhöhung der Grundsteuern um die Stadt vor dem Kollaps zu bewahren und die bereits erwähnten Projekte vollenden zu können. Wir werden dem Haushaltsentwurf deshalb zustimmen. Punkt. Lassen Sie uns aber die Einsicht der zu erwartenden eigenen finanziellen Beschränkung als Ansporn nehmen, zukünftig wieder verstärkt auf wesentliche Tugenden der Allgemeinwohlverfeinerung durch bürgerliches Engagement, geschickte Improvisation und intelligente Konversion zu bauen. Finden wir wieder zur Besinnung auf die möglichen Freuden und Beglückungen durch finanzinteresselose Formen des Müßiggangs und des Lebens in geringinvasivem Einklang mit den Nächsten und der Restnatur in dieser unserer Stadt.
Beispiel: Leerstand mitten in Würselen mit Geschichte: „Das braune Haus“ in der unteren Neuhauser Straße [obwohl neuzeitlich irgendwann einmal weiß verklinkert] steht seit Jahren leer und verfällt.
Die PARTEI Fraktion beantragt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.
2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist. Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.
3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.
4. Zu prüfen, inwieweit eine aus den Leerständen resultierende Verwahrlosung und Baufälligkeit der Gebäude eine direkte Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben des Umfeldes besteht.
5. Zu prüfen, ob solche Leerstände als Wohnstätten für Kriegsgeflohene dienen können.
(1) Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist. Liegen der zuständigen Stelle Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Satz 1 vor, so trifft sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen. Besteht aufgrund der Sachverhaltsermittlung nach Satz 2 hinreichender Anlass für die Annahme, dass die Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Gebrauchs zu Wohnzwecken bauseitig begründet ist, so hat der Verfügungsberechtigte auf Verlangen der zuständigen Stelle die weitere notwendige Sachaufklärung durchzuführen. Die Kosten der nach Satz 3 angeordneten Maßnahmen trägt der Verfügungsberechtigte. Bestätigt sich die Annahme nach Satz 3 nicht, so sind dem Verfügungsberechtigten die Kosten zu erstatten. Sind entgegen der Verpflichtung nach Satz 1 notwendige Arbeiten am Wohnraum unterblieben, so hat der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten auf Anordnung der zuständigen Stelle nachzuholen. Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung besteht und ihre Vornahme verhältnismäßig ist. Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf dem Erbbaurecht am Grundstück.
(2) Der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nur mit schriftlicher oder elektronischer Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Genehmigung erfordert regelmäßig einen Förderausgleich angemessener Art und Weise. Beruht ein ungenehmigter Leerstand auf einem Handeln, Dulden oder Unterlassen des Verfügungsberechtigten, so hat er den Wohnraum auf Verlangen der zuständigen Stelle einer wohnungssuchenden Person gemäß § 17 zum Gebrauch zu überlassen.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. entgegen §§ 16 Absatz 4, 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder 21 Absatz 6 Satz 1 oder 2 seiner Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,
5. seinen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 6 nicht nachkommt,
6. Wohnraum entgegen § 21 Absatz 2 leer stehen lässt,
7. entgegen § 21 Absatz 3 Wohnraum anderen als Wohnzwecken zuführt oder entsprechend baulich ändert oder trotz Aufforderung die Eignung des Wohnraums für Wohnzwecke nicht wiederherstellt oder ihn nicht gemäß § 17 Absatz 2 oder 3 zum Gebrauch überlässt,
9. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 der zuständigen Stelle Einsicht in seine Unterlagen nicht gewährt oder die Besichtigung verwehrt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 9 mit einem Bußgeld bis zu 4 000 Euro je Wohnung, der Nummer 3, 4 und 8 mit einem Bußgeld bis zu 25 000 Euro und der Nummer 1, 5, 6 und 7 mit einem Bußgeld bis zu 70 000 Euro geahndet werden.
1. Die bestehenden Leerstände stehen im Gegensatz zu den Bemühungen um eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum. Sie wieder in die Bewirtschaftung zurückzuführen stellt die einfachste und schnellste Methode dar, Wohnraum zu schaffen.
2. Die verwahrlosten und zusehends verfallenden Gebäude stehen in direktem Widerspruch zu den Bemühungen z.B. des IHK um eine Attraktivierung des Stadtbildes.
3. Diese Leerstände haben direkte negative und wertmindernde Auswirkungen auf das Umfeld. Seuchenprophylaktisch stellen diese zudem ein Risiko dar [„Rattenherberge“]
4. Die Nutzung und Ertüchtigung von Bestandsgebäuden stellt die simpelste Form der Vermeidung zusätzlichen Verbrauchs von Stadtraum, fortschreitender Versiegelung und Naturzerstörung dar.
5. Spekulation durch Langzeitleerstand darf sich in Würselen nicht als lohnende Option darstellen.
6. Im Rahmen des Krieges in der Ukraine werden dringend provisorische Heimstätten benötigt.
Kosten: Die Kosten werden auf die Eigentümer der Immobilien umgelegt.
Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“: Wohnraum ist natürlich auch Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Einige Immobilien taugen darüber hinaus möglicherweise zur Einrichtung von Jugendtreffs. Die PARTEI Fraktion im Rat der Stadt Würselen
Die Verwaltung möge ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundefreilaufareale“ in allen Stadtteilen Würselens mit einer Darstellung der Kosten und Folgekosten erarbeiten, mögliche Standorte lokalisieren und dieses dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen.
Begründung:
Die Notwendigkeit ergibt sich allein schon aus der Novelle der ab 1.1.2022 geltenden TierSchHuV:
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten (1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3 1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren, 3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich. https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm?s=09
Wir hoffen mit unserem Antrag eine Befriedung des Konflikts zwischen Hundehaltern und Hundehalterinnen und ihrer caniden Gefolgschaft einerseits, wie auch des berechtigten Anspruchs der hundelosen Teilbevölkerung auf einen Schutz vor Belästigungen bis hin zur Gefährdung durch eben jene „entfesselten Hunde“ andererseits leisten zu können.
Wir brauchen also Flächen für das Tollen, Spielen und Verweilen. Für den Menschen und für den Hund.
Die bisher in der ordnungsbehördlichen Verfügung gemachten Vorgaben haben in ihrer verschwommenen Unschärfe in jüngerer Zeit wieder zu verstärkten Konflikten z.B. im Stadtgarten geführt, die teilweise bis vor die Gerichte getragen wurden. „Innerhalb von Arealen mit geschlossener Bebauung“ gilt derzeit in unserer Stadt laut ordnungsbehördlicher Verfügung eine Anleinpflicht. Auch hier brauchen wir im Sinne eines befriedenden Ausgleichs eine klare Regelung. Diese Anleinpflicht gilt auch in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft.
[Bonmot am Rande: Bis vor kurzem hing am Eingang zum Stadtgarten ein Schild aus den Gründertagen unseres Stadtgartens, auf dem, durch einige hübsche Zeichnungen illustriert, zu entnehmen war: […] gestattet sind: Radfahren, Blumenpflücken, Hundefreilauf, etc. Das vorangestellte „Nicht“ war mitsamt eines Schildteilstückes bereits vor Jahren verlustig gegangen. Ob dies für anstehende Rechtsstreitigkeiten noch von Relevanz sein wird, bleibt abzuwarten.
In Folge der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der hundehaltenden Menschen in unserer Stadt noch einmal, gefühlt drastisch, erhöht.
Die momentane Situation ist einerseits für viele Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Hunde selbst, andererseits aber auch für viele Menschen ohne einen solchen felligen Begleiter unbefriedigend. Um einen Hund artgerecht halten zu können ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Menschen und andere Flora und Fauna haben im Gegenzug das Recht, ohne hündische Bedrängungen den öffentlichen Raum zu durchschreiten. Eine Lösung dieser gegensätzlichen Bedürfnisse kann durch die Einrichtung solcher eingefriedeten Areale, landläufig auch „Hundewiesen“ genannt, erfolgreich gelöst werden.
Kosten: Ein solches Konzept wird nicht zum Nulltarif umsetzbar sein. Mit etwas gutem Willen werden sich jedoch Areale finden lassen, auf denen sich dies ohne überbordende Kosten und möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur umsetzen ließe. Zum Beispiel über eine dichte Hecke statt einer massiven Einzäunung. Hundehalterinnen und Hundehalter haben letztendlich auch einen Anspruch darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um eine konfliktarme Koexistenz zu erleichtern. Das Vorhalten der obligatorischen Kottüten wird dem Halter obliegen. Eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit derselben ist auf dem Areal zu installieren.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Kinder haben das Recht, sich überall und jederzeit sorglos und ohne die Gefahr der Konfrontation mit nicht angeleinten Hunden aufzuhalten. Indem man für die Bedürfnisse von Hunden geschützte Areale bereitstellt, wird dies besser gewährleistet.