Der StädteregionsPARTEItag tagte

Die PARTEI hat gewählt.Auf dem gestrigen StädteRegionsPARTEItag wurden sowohl die Vorstände des StädteRegionsverbands (SV) StädteRegion Aachen und des Kreisverbands (KV) Aachen, als auch die Vertrauenspersonen (liebevoll Printen genannt) gewählt.Wir beglückwünschen:für den SV unseren GenossX Olaf (Vorsitz), Alfred (Stellv. Vorsitz) und Xenia (Schatzmeisterin),für den KV unseren GenossX Tobias (Vorsitz), Jannik (Stellv. Vorsitz) und erneut Xenia (Schatzmeisterin),für die Printen Elke und Ralle.Es war dabei nicht nur der schönste und beste PARTEItag den die StädteRegion Aachen in diesem Jahr gesehen hat, sondern auch noch einer der kürzesten aller Zeiten. In gerademal 42 Minuten war die Versammlung erledigt. Das ist Turbopolitik!

„PARTEI-Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen“ erfolgreich beschlossen!

Beispiel aus der Neuhauser Straße: Das „Braune Haus“.

Unser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität am 23.8.2022 einstimmig begrüßt und verabschiedet. Jetzt wird die Verwaltung das in Handlung kleiden. So Gott will.
Auszug:
Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen.

Die PARTEI Fraktion beantragt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.

2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände [bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist.
Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.

3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.


Jahre später … doch auf der Tagesordnung!

Heute endlich zu Beratung und Entscheid im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität. Unsere Anträge. Beginn 17:30 Uhr
1.: Ö 22 Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen; hier: Antrag der Fraktion Die Partei vom 03.03.2022 (Berichterstatter: ETB von Hoegen)
2.: Ö 24 Einrichtung von Hundefreilaufarealen; hier: Antrag der Fraktion Die Partei vom 01.02.2022 (Berichterstatter: BG Strotkötter Sachbearbeiter: Frau Bremen)

Seiet gepriesen, Wahlvolk!

Wahlkampfzenit auf dem Cityfest in Würselen!

Liebe Freundinnen und Freunde, liebes Stimmvieh, werte GenossX. Wir danken Euch allen für Eure großartige Unterstützung bei der Landtagswahl. Für diesmal hat es, noch nicht für den Einzug ins Düsseldorfer Parlament gereicht, aber das war sowieso illusorisch. Thomas Schmitz vom OV Stolberg sagen wir ein ganz fettes Dankeschön für seine Bereitschaft, mit uns diese vermeintliche Donquichotterie zu geben! Wir werden unsere Arbeit fortsetzen und hoffen weiterhin auf Eure liebevolle Unterstützung. Und: Kommt einfach mal vorbei, macht selber mit. Schreibt uns oder kommt montags mal ab 19:00 Uhr in der „Fraktionsruine Kaiserstraße 118“ vorbei! Gerade wenn Ihr jünger, weiser und lustiger seid als wir, die alten Säcke, in Eurer Die PARTEI.

HerzlichstA.R. [im Finale leider im Coronakeller eingesperrt]

Unterstützerinnen- und Unterstützer- unterschriften dringend gesucht …

Gewogenes Publikum, wir brauchen mal ganz dringend Eure Hilfe! Wir hatten ausreichend Unterstützerunterschriften für die anstehende Landtagswahl gesammelt. Die meisten natürlich hier in Würselen.
Nun sind die Rücksendungen der bestätigten Unterschriftenlisten aus Herzogenrath und Alsdorf an uns anscheinend „auf dem Postweg verloren gegangen“. Die Sendung aus Baesweiler ist angekommen. Wir brauchen jetzt dringend noch 5 Unterstützerunterschriften für unseren Kandidaten im Wahlkreis 3.
Meldet Euch, wenn Ihr dazu bereit seid! Wir kommen bis vor Eure Haustür!
Ein herzliches Dankeschön sagt Euch
Die PARTEI OV Würselen

Ist möglicherweise ein Bild von Kaffee, Kaffeekocher und Text „^ lae A gstorm TIERW“

Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen

Beispiel: Leerstand mitten in Würselen mit Geschichte: „Das braune Haus“ in der unteren Neuhauser Straße [obwohl neuzeitlich irgendwann einmal weiß verklinkert] steht seit Jahren leer und verfällt.

Die PARTEI Fraktion beantragt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.

2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist.
Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.

3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.

4. Zu prüfen, inwieweit eine aus den Leerständen resultierende Verwahrlosung und Baufälligkeit der Gebäude eine direkte Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben des Umfeldes besteht.

5. Zu prüfen, ob solche Leerstände als Wohnstätten für Kriegsgeflohene dienen können.

Rechtliche Grundlagen, WFNG NRW

§ 21 (Fn 9)
Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen

(1) Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist. Liegen der zuständigen Stelle Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Satz 1 vor, so trifft sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen. Besteht aufgrund der Sachverhaltsermittlung nach Satz 2 hinreichender Anlass für die Annahme, dass die Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Gebrauchs zu Wohnzwecken bauseitig begründet ist, so hat der Verfügungsberechtigte auf Verlangen der zuständigen Stelle die weitere notwendige Sachaufklärung durchzuführen. Die Kosten der nach Satz 3 angeordneten Maßnahmen trägt der Verfügungsberechtigte. Bestätigt sich die Annahme nach Satz 3 nicht, so sind dem Verfügungsberechtigten die Kosten zu erstatten. Sind entgegen der Verpflichtung nach Satz 1 notwendige Arbeiten am Wohnraum unterblieben, so hat der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten auf Anordnung der zuständigen Stelle nachzuholen. Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung besteht und ihre Vornahme verhältnismäßig ist. Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf dem Erbbaurecht am Grundstück.

(2) Der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nur mit schriftlicher oder elektronischer Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Genehmigung erfordert regelmäßig einen Förderausgleich angemessener Art und Weise. Beruht ein ungenehmigter Leerstand auf einem Handeln, Dulden oder Unterlassen des Verfügungsberechtigten, so hat er den Wohnraum auf Verlangen der zuständigen Stelle einer wohnungssuchenden Person gemäß § 17 zum Gebrauch zu überlassen.

und

§ 27 (Fn 9)
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

2. entgegen §§ 16 Absatz 4, 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder 21 Absatz 6 Satz 1 oder 2 seiner Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,

5. seinen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 6 nicht nachkommt,

6. Wohnraum entgegen § 21 Absatz 2 leer stehen lässt,

7. entgegen § 21 Absatz 3 Wohnraum anderen als Wohnzwecken zuführt oder entsprechend baulich ändert oder trotz Aufforderung die Eignung des Wohnraums für Wohnzwecke nicht wiederherstellt oder ihn nicht gemäß § 17 Absatz 2 oder 3 zum Gebrauch überlässt,

9. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 der zuständigen Stelle Einsicht in seine Unterlagen nicht gewährt oder die Besichtigung verwehrt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 9 mit einem Bußgeld bis zu 4 000 Euro je Wohnung, der Nummer 3, 4 und 8 mit einem Bußgeld bis zu 25 000 Euro und der Nummer 1, 5, 6 und 7 mit einem Bußgeld bis zu 70 000 Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummern 1 bis 9 die zuständige Stelle.https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13285&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=537313

Begründung:

1. Die bestehenden Leerstände stehen im Gegensatz zu den Bemühungen um eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum. Sie wieder in die Bewirtschaftung zurückzuführen stellt die einfachste und schnellste Methode dar, Wohnraum zu schaffen.

2. Die verwahrlosten und zusehends verfallenden Gebäude stehen in direktem Widerspruch zu den Bemühungen z.B. des IHK um eine Attraktivierung des Stadtbildes.

3. Diese Leerstände haben direkte negative und wertmindernde Auswirkungen auf das Umfeld. Seuchenprophylaktisch stellen diese zudem ein Risiko dar [„Rattenherberge“]

4. Die Nutzung und Ertüchtigung von Bestandsgebäuden stellt die simpelste Form der Vermeidung zusätzlichen Verbrauchs von Stadtraum, fortschreitender Versiegelung und Naturzerstörung dar.

5. Spekulation durch Langzeitleerstand darf sich in Würselen nicht als lohnende Option darstellen.

6. Im Rahmen des Krieges in der Ukraine werden dringend provisorische Heimstätten benötigt.


Kosten
: Die Kosten werden auf die Eigentümer der Immobilien umgelegt.

Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“:
Wohnraum ist natürlich auch Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Einige Immobilien taugen darüber hinaus möglicherweise zur Einrichtung von Jugendtreffs.  

Die PARTEI Fraktion

im Rat der Stadt Würselen

Alfred Reuters [Vorsitzender]
Nicole Ziegenhagen

AZ/AN-Pressemeldung dazu: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/alsdorf/partei-fraktion-will-schnelles-handeln-in-sachen-leerstand_aid-66797139?utm_source=facebook

Antrag zur Einrichtung von „Hundefreilaufarealen“

Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:

Einrichtung von Hundefreilaufarealen

Die PARTEI Fraktion beantragt:

Die Verwaltung möge ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundefreilaufareale“ in allen Stadtteilen Würselens mit einer Darstellung der Kosten und Folgekosten erarbeiten, mögliche Standorte lokalisieren und dieses dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen.

Begründung:

Die Notwendigkeit ergibt sich allein schon aus der Novelle der ab 1.1.2022  geltenden
TierSchHuV:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3
1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,
3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.
https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm?s=09

Wir hoffen mit unserem Antrag eine Befriedung des Konflikts zwischen Hundehaltern und Hundehalterinnen und ihrer caniden Gefolgschaft einerseits, wie auch des berechtigten Anspruchs der hundelosen Teilbevölkerung auf einen Schutz vor Belästigungen bis hin zur Gefährdung durch eben jene „entfesselten Hunde“ andererseits leisten zu können.

Wir brauchen also Flächen für das Tollen, Spielen und Verweilen. Für den Menschen und für den Hund.

Die bisher in der ordnungsbehördlichen Verfügung gemachten Vorgaben haben in ihrer verschwommenen Unschärfe in jüngerer Zeit wieder zu verstärkten Konflikten z.B. im Stadtgarten geführt, die teilweise bis vor die Gerichte getragen wurden. „Innerhalb von Arealen mit geschlossener Bebauung“ gilt derzeit in unserer Stadt laut ordnungsbehördlicher Verfügung eine Anleinpflicht.  Auch hier brauchen wir im Sinne eines befriedenden Ausgleichs eine klare Regelung. Diese Anleinpflicht gilt auch in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft.

[Bonmot am Rande: Bis vor kurzem hing am Eingang zum Stadtgarten ein Schild aus den Gründertagen unseres Stadtgartens, auf dem, durch einige hübsche Zeichnungen illustriert, zu entnehmen war:
[…] gestattet sind: Radfahren, Blumenpflücken, Hundefreilauf, etc.
Das vorangestellte „Nicht“ war mitsamt eines Schildteilstückes bereits vor Jahren verlustig gegangen. Ob dies für anstehende Rechtsstreitigkeiten noch von Relevanz sein wird, bleibt abzuwarten.


In Folge der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der hundehaltenden Menschen in unserer Stadt noch einmal, gefühlt drastisch, erhöht.  

Die momentane Situation ist einerseits für viele Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Hunde selbst, andererseits aber auch für viele Menschen ohne einen solchen felligen Begleiter unbefriedigend. Um einen Hund artgerecht halten zu können ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Menschen und andere Flora und Fauna haben im Gegenzug das Recht, ohne hündische Bedrängungen den öffentlichen Raum zu durchschreiten. Eine Lösung dieser gegensätzlichen Bedürfnisse kann durch die Einrichtung solcher eingefriedeten Areale, landläufig auch „Hundewiesen“ genannt, erfolgreich gelöst werden.

Kosten: Ein solches Konzept wird nicht zum Nulltarif umsetzbar sein. Mit etwas gutem Willen werden sich jedoch Areale finden lassen, auf denen sich dies ohne überbordende Kosten und möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur umsetzen ließe. Zum Beispiel über eine dichte Hecke statt einer massiven Einzäunung. Hundehalterinnen und Hundehalter haben letztendlich auch einen Anspruch darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um eine konfliktarme Koexistenz zu erleichtern. Das Vorhalten der obligatorischen Kottüten wird dem Halter obliegen. Eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit derselben ist auf dem Areal zu installieren.


Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Kinder haben das Recht, sich überall und jederzeit sorglos und ohne die Gefahr der Konfrontation mit nicht angeleinten Hunden aufzuhalten. Indem man für die Bedürfnisse von Hunden geschützte Areale bereitstellt, wird dies besser gewährleistet.

Bericht in der AZ/AN: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/wuerselen/die-partei-will-konflikt-um-hundezonen-befrieden_aid-66316657

Warum wir „Team Maulwurf“ sind.

Quo vadis Broichweiden?

Kurz ein paar Aspekte zur Erklärung unseres Abstimmungsverhaltens in Sachen „Entwicklung Broichweiden“ und unserer Präferenz für den Stegreifentwurf „A“ im letzten Umweltausschuss:

Wir sollten tatsächlich einmal grundsätzlich überlegen, ob es richtig ist, sämtliche größeren Restgrünflächen in unserer Stadt dem scheinbaren „Diktat zur Wohnraumbeschaffung“ zu opfern. Also: Für wen wird in Würselen gebaut? Was wird gebaut? Wird gebaut um Bedarf aus Würselen zu decken? Wird eher gebaut, um Bedarf an „gediegenem Wohnraum“ zu decken? Bedienen wir Bedarfe aus dem Gebiet der Stadt Aachen, bzw. betreiben wir damit nicht einen ungesunden Wettbewerb um die Gunst externer Bauwilliger und gewinnmaximierungsbestrebter Kapitalgesellschaften auf Kosten der Lebensqualität in unserer Stadt? Ist Wohnungsnot nicht auch vielfach – wo Geld in Form von Krediten so billig ist wie nie – Wohnungsbauwunsch aus Investorensicht [Betongold]? Wie schaffen wir – neben dem puren Wohnraum – ein kulturell und sozial adäqutes Umfeld für eine wachsende Bevölkerungszahl? Reichen eine nahe „Fluchtmöglichkeit aus der Schlafstadt“ in Form einer Autobahnauffahrt und eine Kita in Wohnstattnähe? Welche Alternativen bieten sich an, wenn es tatsächlich darum geht, Wohnungsnot zu mildern: Leerstandsübernahmen? Aufstockungen? Alternative Wohnformen wie „Tiny Houses“? Wir empfehlen hier z.B. einmal einen Blick auf ein Projekt in der absoluten Innenstadtlage „Büchel“ in Aachen. Dort plant „man“ momentan die Neugestaltung einer „Bürgerwiese“ auf dem Filetstück-Areal des abgerissenen Parkhauses. Das wäre natürlich aus Sicht eines „Investors“ unter Profitgesichtspunkten absolut absurd. Für die Bürger vielleicht eher nicht. Geworden ist es nun mal – nach dem mehrheitlichen Plazet sämtlicher politischer Mitbewerber – der Entwurf „C“, rund die Hälfte des Areals soll mit acht viergeschossigen Wohngebäuden besetzt werden. Dazu gesellt sich ein ziemlich üppiger ebenerdiger Parkraum. Halt so, wie „man“ es schon immer gemacht hat. Die „Maulwurfshöhlenlösung A“ STADT PLATZ GRÜN| vom Büro Hartung mit den eingegrabenen und begrünten Einrichtungen, die oberirdisch Grün und Freiraum lassen, wäre da unserer Meinung nach eine wegweisende Alternative für Würselen / Broichweiden gewesen. Auch in Hinblick auf möglicherweise zukünftig verstärkt notwendige Bedienung von Schutzfunktionen gegenüber Klimaereignissen und was anscheinend in Europa wieder denkbare Kollisionen mit „dem Russen“ anbelangt.

Zur Vorlage Stegreifentwurf: http://diepartei-wuerselen.de/wp-content/uploads/2022/01/Vorlage_stegreif.pdf

Was denkt Ihr?
[a.r.]

Wir brauchen Eure Unterstützerunterschrift!

Sachlage: Wir brauchen noch Unterstützerunterschriften für unseren sehr guten Landtagskandidaten Thomas Schmitz [Stolberg, 20]. Du wohnst in Würselen, Herzogenrath, Baesweiler oder Alsdorf und hast noch keinen anderen Kandidaten mit einer Unterschrift unterstützt? Dann melde Dich per Mail unter diepartei.wuerselen@aol.com ! Wir schreiben zurück und schicken Dir schlimmstenfalls unseren berittenen Sammler bis vor die Haustür.
Das zu verwendende Formulare [siehe unten] kannst Du aber auch selbst ausdrucken und an uns schicken [Wichtig: Beide Seiten auf ein Blatt Papier als Vorder- und Rückseite drucken, ausfüllen und unterschreiben] Die PARTEI, Neuhauser Straße 44, 52146 Würselen.
Benötigt werden bis Ende Februar mindestens 100 Unterstützerunterschriften, sonst stehen wir bei der LTW nicht auf Euren Zetteln. Das wäre schlimm! Die PARTEI dankt Euch von Herzen!