13.02.2023 Der Ausschuss für Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität hat gestern in einem letzten Anlauf und nach höchst unerfreulicher Diskussion mit nur drei Gegenstimmen [Jochmann/Grüne, Schneider/NABU und Reuters/Die PARTEI] die Fällgenehmigung für die Vogelkirsche beschlossen. Was die Einschätzung mancher politischer Mitbewerber angeht war es zumindest wieder einmal „lehrreich“.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Schmitz und Küppers,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 25.04.2023 das Thema Rodung einer städtischen Vogelkirsche an der Tittelsstraße erneut auf der Tagesordnung steht. Wir haben dieses Thema in der Vergangenheit mehrfach behandelt und abschlägig entschieden. Die Ausführungen der Verwaltung zu dem erneuten Antrag und die Darlegungen zur „freundlichen Kooperationsbereitschaft des Bauherrn“ weisen wir entschieden zurück. Für uns ist diese Vorlage indiskutabel und wir sehen stattdessen nunmehr den Zeitpunkt für eine juristische Aufarbeitung der Vorgänge für gekommen. Unserer Meinung nach wurde hier in vollem Bewusstsein und absichtlich gegen Vorschriften verstoßen. Diese Vorgehensweise nun mit einem Fällgenehmigung zu belohnen und zu legalisieren lehnen wir ab. Wir bitten darum, den Punkt von der Tagesordnung zu streichen und stattdessen eine Erörterung der weiter unten noch einmal wiedergegebenen Fragen an die Verwaltung durchzuführen. Ist mit dem Wechsel an der Führungsspitze mittlerweile auch eine Beantwortung der Fragen – die seinerzeit pauschal mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte der betreffenden Person verweigert wurde – möglich?
Mit friedlichen Grüßen
Alfred Reuters für Die PARTEI Fraktion
zur Vorlage: https://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6606
Rodung einer städtischen Vogel-Kirsche gem. § 5 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würselen vom 11.10.2002 – Baumschutzsatzung – im Rahmen eines privaten Bauvorhabens auf der Tittelsstr. / Gemarkung Würselen, Flur 16, Flurstück 186
Autor: admin
Unsere HAUSHALTSREDE 2023/24 zur Verabschiedung desselben
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtkämmerer, sehr geehrte RatskollegInnen, verehrte BürgerInnen, nichtwahlberechtigte Zugezogene, MigrantInnen, Geflüchtete und Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, liebe Journaille,
wir beraten hier und heute – hoffentlich final – den Haushaltsentwurf für 2023/2024. Zum ersten Mal ersetzt eine scheinbar gewichtslose Datei den zuvor aus einem nur mit der Sackkarre handhabbaren Papierstapel. Wir bewegten uns also mit dem Cursor durch das Dickicht der Zahlen statt mit der angefeuchteten Fingerspitze durchs Papierne und suchten nach den finanziellen Fundamenten für uns wichtig scheinende Projekte und Aufgaben.
Aus dem Zahlenbrei ein schmackhaftes Mahl zu zaubern oder ein schlüssiges Alternativkonglomerat anzubieten liegt außerhalb unserer und speziell meiner Grundrechenartenbegabungen und unterbleibt auch in der Folge. Insofern also Poesie statt Rechenschieberei.
Was bleibt und was wird nun werden?
Lassen sie mich mit Jupp Schmitz ausrufen: „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?!“ – oder besser: Hätten wir schneller gedacht und schneller entschieden, dann wäre dem Stadtsäckelhalter und den Einzahlenden so manche aus Inflation und Zinsinfarkt erwachsende und eskalierende Ausgabe erspart geblieben. Wir müssen – und das sind nur die fettesten Brocken – drei bis 4 Schulen neu bauen, erweitern oder ertüchtigen. Hier hing und hängt es teils an Detailfragen und Diskussionen um mögliche oder vorgeschobene Alternativen. Angefangenes lief viel zu oft aus dem Ruder und steht bestenfalls halbfertig da. Da will sich manch eine oder einer den Schopf raufen oder die Glatze kratzen und rufen: Fangt endlich an, sonst wird das nix mehr!
Wir bauen ein komplett neues Gewerbegebiet für primär luftfahrtaffines Klientel um eine verlängerte und virtuos verschwenkte Start- und Landebahn. Neue Stadtviertel werden gebastelt. Für vieles haben wir sehr schöne und wohlklingende Namen erdacht: Wer parkt sein Automobil nicht lieber im Mobility-Hub als in einem schnöden Parkhaus?! Aus Vierteln werden Quartiere. Aus Streuselbrötchen delikates Konfekt.
Wir hatten uns noch so viel mehr vorgenommen. Was wird aus Broichweiden-Mitte, aus Bardenberg? Was wird aus dem Alten Bahnhof? Was aus dem Alten Rathaus? Was wird aus dem Ausbau dringend benötigter Freiräume für Kinder und Jugendliche?
Wir dachten noch vor Kurzem, wir lebten in einer Welt der unendlichen finanziellen Ressourcen. Geld gab’s für Nix bei den Banken. Oder Projekte via ÖPP. Deshalb lieber gleich eine Vierfachhalle als die geplante Mickerlösung! Abrriss und Neubau statt Erhalt! Und die Ratssessel mit Kaninchenfell verbrämter Lordosenstütze und Einnickverstellung.
Herrlich!
Dann kam der Russe und wir standen vor dem Scherbenhaufen der Vision des unendlichen Wohlstandes. Naja, da war die Sache mit dem Zehohzwei, aber ein paar Blühstreifen und Dachbegrünungen würden uns schon vor dem drohenden Klimainferno bewahren. Aber sonst ging’s uns gut. Und wir hatten immer reichlich Ausnahmefällgenehmigungen auf den Tagesordnungen. Und Versiegelungen. Und …
Die Zahl der Münzen ist endlich und wir stehen zukünftig vor der wichtigen Frage, wie wir die verbliebenen Mittel sinnvoll und allgemeinförderlich investieren wollen und können. Wir stehen heute hinter einer baldestmöglichen Erhöhung der Grundsteuern um die Stadt vor dem Kollaps zu bewahren und die bereits erwähnten Projekte vollenden zu können. Wir werden dem Haushaltsentwurf deshalb zustimmen. Punkt.
Lassen Sie uns aber die Einsicht der zu erwartenden eigenen finanziellen Beschränkung als Ansporn nehmen, zukünftig wieder verstärkt auf wesentliche Tugenden der Allgemeinwohlverfeinerung durch bürgerliches Engagement, geschickte Improvisation und intelligente Konversion zu bauen. Finden wir wieder zur Besinnung auf die möglichen Freuden und Beglückungen durch finanzinteresselose Formen des Müßiggangs und des Lebens in geringinvasivem Einklang mit den Nächsten und der Restnatur in dieser unserer Stadt.
Möge es helfen!
Danke! Alfred Reuters
Kleiner PARTEI-Tag in Würselen
PARTEI-Tag in Würselen im Carpe Diem. Dankeschön an alle, die da waren! Besonders an Patrick für die Lokalität und Bewirtung und an Tobias Molitor für die souveräne Veranstaltungsleitung! Gewählt wurden: Alfred Reuters 1. VorsitzendX, Iska Zander 2. VorsitzendX, Anja Winkler-Johach KassierXGlückauf! Prost!
Der StädteregionsPARTEItag tagte
Die PARTEI hat gewählt.Auf dem gestrigen StädteRegionsPARTEItag wurden sowohl die Vorstände des StädteRegionsverbands (SV) StädteRegion Aachen und des Kreisverbands (KV) Aachen, als auch die Vertrauenspersonen (liebevoll Printen genannt) gewählt.Wir beglückwünschen:für den SV unseren GenossX Olaf (Vorsitz), Alfred (Stellv. Vorsitz) und Xenia (Schatzmeisterin),für den KV unseren GenossX Tobias (Vorsitz), Jannik (Stellv. Vorsitz) und erneut Xenia (Schatzmeisterin),für die Printen Elke und Ralle.Es war dabei nicht nur der schönste und beste PARTEItag den die StädteRegion Aachen in diesem Jahr gesehen hat, sondern auch noch einer der kürzesten aller Zeiten. In gerademal 42 Minuten war die Versammlung erledigt. Das ist Turbopolitik!
„PARTEI-Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen“ erfolgreich beschlossen!
Unser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität am 23.8.2022 einstimmig begrüßt und verabschiedet. Jetzt wird die Verwaltung das in Handlung kleiden. So Gott will.
Auszug:
Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen.
Die PARTEI Fraktion beantragt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.
2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände [bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist.
Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.
3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.
Jahre später … doch auf der Tagesordnung!
Heute endlich zu Beratung und Entscheid im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität. Unsere Anträge. Beginn 17:30 Uhr
1.: Ö 22 Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen; hier: Antrag der Fraktion Die Partei vom 03.03.2022 (Berichterstatter: ETB von Hoegen)
2.: Ö 24 Einrichtung von Hundefreilaufarealen; hier: Antrag der Fraktion Die Partei vom 01.02.2022 (Berichterstatter: BG Strotkötter Sachbearbeiter: Frau Bremen)
Seiet gepriesen, Wahlvolk!
Liebe Freundinnen und Freunde, liebes Stimmvieh, werte GenossX. Wir danken Euch allen für Eure großartige Unterstützung bei der Landtagswahl. Für diesmal hat es, noch nicht für den Einzug ins Düsseldorfer Parlament gereicht, aber das war sowieso illusorisch. Thomas Schmitz vom OV Stolberg sagen wir ein ganz fettes Dankeschön für seine Bereitschaft, mit uns diese vermeintliche Donquichotterie zu geben! Wir werden unsere Arbeit fortsetzen und hoffen weiterhin auf Eure liebevolle Unterstützung. Und: Kommt einfach mal vorbei, macht selber mit. Schreibt uns oder kommt montags mal ab 19:00 Uhr in der „Fraktionsruine Kaiserstraße 118“ vorbei! Gerade wenn Ihr jünger, weiser und lustiger seid als wir, die alten Säcke, in Eurer Die PARTEI.
HerzlichstA.R. [im Finale leider im Coronakeller eingesperrt]
Unterstützerinnen- und Unterstützer- unterschriften dringend gesucht …
Gewogenes Publikum, wir brauchen mal ganz dringend Eure Hilfe! Wir hatten ausreichend Unterstützerunterschriften für die anstehende Landtagswahl gesammelt. Die meisten natürlich hier in Würselen.
Nun sind die Rücksendungen der bestätigten Unterschriftenlisten aus Herzogenrath und Alsdorf an uns anscheinend „auf dem Postweg verloren gegangen“. Die Sendung aus Baesweiler ist angekommen. Wir brauchen jetzt dringend noch 5 Unterstützerunterschriften für unseren Kandidaten im Wahlkreis 3.
Meldet Euch, wenn Ihr dazu bereit seid! Wir kommen bis vor Eure Haustür!
Ein herzliches Dankeschön sagt Euch
Die PARTEI OV Würselen
Antrag: Bestandsaufnahme von Leerstandsgebäuden und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung als Wohnraum und/oder „Sozialraum“ in Würselen
Die PARTEI Fraktion beantragt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtgebiet Würselens befindlichen Leerstände [Häuser] zu lokalisieren, zu benennen und eine hieraus resultierende Anzahl an Wohnungen zu ermitteln.
2. Maßnahmen auf Basis der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nach dem
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und a.a.O. getroffenen Regelungen anzuwenden, die in der Lage sind, bestehende Langzeitleerstände bis hin zu verfallenden Gebäuden; siehe beispielhaft im Anhang, [wird separat geliefert, da womöglich im öffentlichen Teil der Sitzung nicht statthaft] in einen Zustand zurückzuversetzen, der wieder als Wohnraum geeignet ist.
Als finale Möglichkeit sollte hier auch die vorübergehende Enteignung/Einsetzung eines Treuhänders, und die Vermietung bis zur Deckung der Kosten ermöglicht werden.
3. Bei Leerständen, die keine direkte Vergangenheit als Wohnraum [ z.B. „Kneipe“, Kaiserstraße] haben, zu prüfen, ob dort Einrichtungen wie Jugendtreffs etabliert werden können.
4. Zu prüfen, inwieweit eine aus den Leerständen resultierende Verwahrlosung und Baufälligkeit der Gebäude eine direkte Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben des Umfeldes besteht.
5. Zu prüfen, ob solche Leerstände als Wohnstätten für Kriegsgeflohene dienen können.
Rechtliche Grundlagen, WFNG NRW
§ 21 (Fn 9)
Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen
(1) Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist. Liegen der zuständigen Stelle Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Satz 1 vor, so trifft sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen. Besteht aufgrund der Sachverhaltsermittlung nach Satz 2 hinreichender Anlass für die Annahme, dass die Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Gebrauchs zu Wohnzwecken bauseitig begründet ist, so hat der Verfügungsberechtigte auf Verlangen der zuständigen Stelle die weitere notwendige Sachaufklärung durchzuführen. Die Kosten der nach Satz 3 angeordneten Maßnahmen trägt der Verfügungsberechtigte. Bestätigt sich die Annahme nach Satz 3 nicht, so sind dem Verfügungsberechtigten die Kosten zu erstatten. Sind entgegen der Verpflichtung nach Satz 1 notwendige Arbeiten am Wohnraum unterblieben, so hat der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten auf Anordnung der zuständigen Stelle nachzuholen. Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung besteht und ihre Vornahme verhältnismäßig ist. Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf dem Erbbaurecht am Grundstück.
(2) Der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nur mit schriftlicher oder elektronischer Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Genehmigung erfordert regelmäßig einen Förderausgleich angemessener Art und Weise. Beruht ein ungenehmigter Leerstand auf einem Handeln, Dulden oder Unterlassen des Verfügungsberechtigten, so hat er den Wohnraum auf Verlangen der zuständigen Stelle einer wohnungssuchenden Person gemäß § 17 zum Gebrauch zu überlassen.
und
§ 27 (Fn 9)
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. entgegen §§ 16 Absatz 4, 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder 21 Absatz 6 Satz 1 oder 2 seiner Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,
5. seinen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 6 nicht nachkommt,
6. Wohnraum entgegen § 21 Absatz 2 leer stehen lässt,
7. entgegen § 21 Absatz 3 Wohnraum anderen als Wohnzwecken zuführt oder entsprechend baulich ändert oder trotz Aufforderung die Eignung des Wohnraums für Wohnzwecke nicht wiederherstellt oder ihn nicht gemäß § 17 Absatz 2 oder 3 zum Gebrauch überlässt,
9. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 der zuständigen Stelle Einsicht in seine Unterlagen nicht gewährt oder die Besichtigung verwehrt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 9 mit einem Bußgeld bis zu 4 000 Euro je Wohnung, der Nummer 3, 4 und 8 mit einem Bußgeld bis zu 25 000 Euro und der Nummer 1, 5, 6 und 7 mit einem Bußgeld bis zu 70 000 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummern 1 bis 9 die zuständige Stelle.https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13285&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=537313
Begründung:
1. Die bestehenden Leerstände stehen im Gegensatz zu den Bemühungen um eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum. Sie wieder in die Bewirtschaftung zurückzuführen stellt die einfachste und schnellste Methode dar, Wohnraum zu schaffen.
2. Die verwahrlosten und zusehends verfallenden Gebäude stehen in direktem Widerspruch zu den Bemühungen z.B. des IHK um eine Attraktivierung des Stadtbildes.
3. Diese Leerstände haben direkte negative und wertmindernde Auswirkungen auf das Umfeld. Seuchenprophylaktisch stellen diese zudem ein Risiko dar [„Rattenherberge“]
4. Die Nutzung und Ertüchtigung von Bestandsgebäuden stellt die simpelste Form der Vermeidung zusätzlichen Verbrauchs von Stadtraum, fortschreitender Versiegelung und Naturzerstörung dar.
5. Spekulation durch Langzeitleerstand darf sich in Würselen nicht als lohnende Option darstellen.
6. Im Rahmen des Krieges in der Ukraine werden dringend provisorische Heimstätten benötigt.
Kosten: Die Kosten werden auf die Eigentümer der Immobilien umgelegt.
Auswirkungen auf das Projekt „Stadt der Kinder“:
Wohnraum ist natürlich auch Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Einige Immobilien taugen darüber hinaus möglicherweise zur Einrichtung von Jugendtreffs.
Die PARTEI Fraktion
im Rat der Stadt Würselen
Alfred Reuters [Vorsitzender]
Nicole Ziegenhagen
AZ/AN-Pressemeldung dazu: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/alsdorf/partei-fraktion-will-schnelles-handeln-in-sachen-leerstand_aid-66797139?utm_source=facebook
Antrag zur Einrichtung von „Hundefreilaufarealen“
Die Fraktion „Die PARTEI Fraktion“ beantragt:
Einrichtung von Hundefreilaufarealen
Die PARTEI Fraktion beantragt:
Die Verwaltung möge ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundefreilaufareale“ in allen Stadtteilen Würselens mit einer Darstellung der Kosten und Folgekosten erarbeiten, mögliche Standorte lokalisieren und dieses dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen.
Begründung:
Die Notwendigkeit ergibt sich allein schon aus der Novelle der ab 1.1.2022 geltenden
TierSchHuV:
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3
1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,
3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.
https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm?s=09
Wir hoffen mit unserem Antrag eine Befriedung des Konflikts zwischen Hundehaltern und Hundehalterinnen und ihrer caniden Gefolgschaft einerseits, wie auch des berechtigten Anspruchs der hundelosen Teilbevölkerung auf einen Schutz vor Belästigungen bis hin zur Gefährdung durch eben jene „entfesselten Hunde“ andererseits leisten zu können.
Wir brauchen also Flächen für das Tollen, Spielen und Verweilen. Für den Menschen und für den Hund.
Die bisher in der ordnungsbehördlichen Verfügung gemachten Vorgaben haben in ihrer verschwommenen Unschärfe in jüngerer Zeit wieder zu verstärkten Konflikten z.B. im Stadtgarten geführt, die teilweise bis vor die Gerichte getragen wurden. „Innerhalb von Arealen mit geschlossener Bebauung“ gilt derzeit in unserer Stadt laut ordnungsbehördlicher Verfügung eine Anleinpflicht. Auch hier brauchen wir im Sinne eines befriedenden Ausgleichs eine klare Regelung. Diese Anleinpflicht gilt auch in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft.
[Bonmot am Rande: Bis vor kurzem hing am Eingang zum Stadtgarten ein Schild aus den Gründertagen unseres Stadtgartens, auf dem, durch einige hübsche Zeichnungen illustriert, zu entnehmen war:
[…] gestattet sind: Radfahren, Blumenpflücken, Hundefreilauf, etc.
Das vorangestellte „Nicht“ war mitsamt eines Schildteilstückes bereits vor Jahren verlustig gegangen. Ob dies für anstehende Rechtsstreitigkeiten noch von Relevanz sein wird, bleibt abzuwarten.
In Folge der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der hundehaltenden Menschen in unserer Stadt noch einmal, gefühlt drastisch, erhöht.
Die momentane Situation ist einerseits für viele Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Hunde selbst, andererseits aber auch für viele Menschen ohne einen solchen felligen Begleiter unbefriedigend. Um einen Hund artgerecht halten zu können ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Menschen und andere Flora und Fauna haben im Gegenzug das Recht, ohne hündische Bedrängungen den öffentlichen Raum zu durchschreiten. Eine Lösung dieser gegensätzlichen Bedürfnisse kann durch die Einrichtung solcher eingefriedeten Areale, landläufig auch „Hundewiesen“ genannt, erfolgreich gelöst werden.
Kosten: Ein solches Konzept wird nicht zum Nulltarif umsetzbar sein. Mit etwas gutem Willen werden sich jedoch Areale finden lassen, auf denen sich dies ohne überbordende Kosten und möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur umsetzen ließe. Zum Beispiel über eine dichte Hecke statt einer massiven Einzäunung. Hundehalterinnen und Hundehalter haben letztendlich auch einen Anspruch darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um eine konfliktarme Koexistenz zu erleichtern. Das Vorhalten der obligatorischen Kottüten wird dem Halter obliegen. Eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit derselben ist auf dem Areal zu installieren.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Kinder haben das Recht, sich überall und jederzeit sorglos und ohne die Gefahr der Konfrontation mit nicht angeleinten Hunden aufzuhalten. Indem man für die Bedürfnisse von Hunden geschützte Areale bereitstellt, wird dies besser gewährleistet.
Bericht in der AZ/AN: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/wuerselen/die-partei-will-konflikt-um-hundezonen-befrieden_aid-66316657